Stadt ging zu rigide gegen Clubfans vor

16.7.2013, 22:00 Uhr
Stadt ging zu rigide gegen Clubfans vor

© Athina Tsimplostefanaki

Damals war die städtische Ordnungsbehörde, wie sie im Nachhinein selbst einräumte, aus Furcht vor randalierenden Fußballfans anlässlich des Nürnberg-Fürther Derbys deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Mit Hilfe einer sogenannten Allgemeinverfügung wurde die gesamte Fürther Innenstadt quasi zur Sperrzone für Nürnberger Anhänger erklärt. Gemünzt, so rechtfertigt sich die Stadtverwaltung, sei das zwar vor allem auf die Hooligan-Szene gewesen, die in der Vergangenheit bei Derbys in Fürth für Ausschreitungen gesorgt hatte — doch von den Beschränkungen betroffen sahen sich auch friedliche Besucher der Partie.

Das Verwaltungsgericht gab ihnen im November per Eilentscheidung Recht und bezeichnete das amtliche Vorgehen als „sicherheitsrechtlichen Rundumschlag“. Die Stadt beugte sich, hob ihre Allgemeinverfügung auf — und ging davon aus, die Klage dagegen sei damit hinfällig. Doch der Nürnberger Fan-Anwalt ließ nicht locker und drängte nun darauf, die Kommune müsse die Rechtswidrigkeit auch formal und ausdrücklich anerkennen — schließlich drohe sonst in künftigen Fällen Ähnliches. Trage die Stadt Fürth zudem die Kosten des Verfahrens, verzichte man auf eine mündliche Verhandlung.

Wie der zuständige Rechtsreferent Christoph Maier auf FN-Anfrage bestätigte, hat die Stadt inzwischen eingewilligt und zugesichert, die Kritik des Gerichts zu beherzigen. Dies, so Maier, heiße allerdings nicht, dass man generell auf Allgemeinverfügungen vor brisanten Fußballspielen verzichten werde. Allerdings müsse man diese künftig „erheblich konkreter“ formulieren.

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