Stadtratswahl bleibt gültig

4.7.2014, 06:00 Uhr
Stadtratswahl bleibt gültig

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Die Gründe der Anfechtung der Bürgermeister- und Stadtratswahl in Langenzenn hält das Fürther Landratsamt als Rechtsaufsicht über die Gemeinden nicht für stichhaltig. Dies teilt ein Sprecher des Amtes auf Anfrage mit. Die Entscheidung sei dem Beschwerdeführer auch bereits übermittelt worden — einem Einwohner der Zennstadt, der namentlich nicht genannt werden möchte. Noch ist die Frist nicht verstrichen, in der dieser Beschwerdeführer Klage gegen den negativen Bescheid einlegen kann.

Der Bürger hatte die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl angefochten, weil in den Amtlichen Mitteilungen der Stadt Langenzenn in den Monaten vor der Stimmabgabe ausschließlich „Jubelmeldungen“ veröffentlicht worden seien. „Eine einseitige Darstellung“ sei keineswegs Aufgabe einer solchen amtlichen Publikation, so die Begründung des Langenzenners. Dem ist das Landratsamt aber nicht gefolgt.

Anders sieht es bei der Anfechtung der Kreistagswahl aus, die aus der Feder desselben Bürgers kommt. Hier sieht sich Bürgermeister Jürgen Habel (CSU) mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen das strikte Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Er hatte im Mitteilungsblatt zweimal massiv dazu aufgerufen, die örtlichen Langenzenner Bewerber in den Kreistag zu wählen. Diese Wahlrechtsverletzung sei geeignet, das Wahlergebnis zu „verdunkeln“, also beeinflusst zu haben, befindet die zuständige Regierung von Mittelfranken. Sie werde bis spätestens 28. Juli endgültig entscheiden, ob eine Wiederholung der Kreistagswahl angeordnet wird, kündigt eine Sprecherin an.

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