Stein: Nein zum Bürgerbegehren

11.8.2016, 16:00 Uhr
Stein: Nein zum Bürgerbegehren

© Thomas Scherer

Alle formalen Voraussetzungen hatte die Bürgerinitiative (BI) erfüllt: Sie sammelte eine ausreichende Zahl gültiger Stimmen der Wahlberechtigten, nämlich 1705, und hielt alle Fristen ein. Doch eine Rechtsmeinung, die sich die Stadtverwaltung aus dem Landratsamt eingeholt hatte, stoppte die BI. Bürgerbegehren sind nur möglich, so weit es sich um die Belange der Kommune dreht: Der Erhalt eines Schulhauses ist ein kommunales Thema. Jedoch nicht, ob darin tatsächlich Schulunterricht stattfindet, das sei eine staatliche Angelegenheit.

Gemäß dieser Argumentation konnte die Fragestellung, die die BI formuliert hatte, nicht akzeptiert werden. Sie lautete: „Sind Sie dafür, dass das Schulhaus in Oberweihersbuch weiterhin als Schulhaus mit laufendem Grundschulbetrieb erhalten bleibt?“ Auch eine veränderte Formulierung sei nicht möglich, hieß es aus dem Landratsamt, da beide Teile der Frage in einem engen Sinnzusammenhang stünden.

Die Expertise aus dem Landratsamt war vor und auch während der Sitzung als „Geheimpapier“ behandelt worden. Im Wortlaut lag sie nur der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Ferienausschusses vor. Die übrigen Zuhörer und BI-Mitglieder mussten sich damit begnügen, dass Bürgermeister Kurt Krömer die nicht unkomplizierte Begründung verlas.

Die Vertreter der BI waren lediglich informiert worden, dass das Begehren aus formaljuristischen Gründen abgelehnt werde, erläutert wurde das nicht. Folglich war es dem Sprecher der BI, Kornelius Robens, der Rederecht in der Sitzung hatte, auch nicht möglich, entsprechend zu reagieren.


 

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