Sterbehilfe: Ein Abschied in Würde und ohne Qual

17.4.2015, 21:00 Uhr
Sterbehilfe: Ein Abschied in Würde und ohne Qual

© Foto: Riemann

Vor einem vollbesetzten Saal diskutierte er mit Dr. Roland Martin Hanke, Vorsitzender des Hospizvereins Fürth, Dr. Richard Sohn, Palliativmediziner und Mitglied im Vorstand Ärztenetz Fürth in Stadt und Land, sowie Langenzenns Dekan Friedrich Schuster und Andrea Barz, Kreisvorsitzende der Frauenunion.

Prinzipiell werden vier Arten der Sterbehilfe unterschieden, erklärte Christoph Reuter, Vorsitzender der Jungen Union im Landkreis, in seiner Rolle als Moderator des Abends. Die aktive Sterbehilfe ist die gezielte Herbeiführung des Todes einer Person, das sogenannte Töten auf Verlangen. Weltweit ist dies unter bestimmten Voraussetzungen nur in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und im US-Bundesstaat Oregon erlaubt.

Bei der passiven Sterbehilfe werden lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt und bei der indirekten Sterbehilfe wird darüber hinaus ein schnellerer Tod durch sedierende Medikamente in Kauf genommen. Schließlich gibt es die Beihilfe zur Selbsttötung. Bei dem assistierten Suizid verschafft man dem Patienten ein Mittel, mit dem er sich selbst töten kann. Diese Sterbehilfe wird in der Schweiz von sechs Organisationen angeboten.

Rechtslage in Deutschland

Bis auf die aktive Sterbehilfe sind alle Maßnahmen auch in Deutschland nicht grundsätzlich strafbar. Rechtlich umstritten und deshalb von vielen Landesärztekammern untersagt ist jedoch die Beihilfe zum Suizid.

Seit Herbst 2014 beschäftigt sich der Bundestag mit diesem Thema. Ende diesen Jahres soll ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet werden. Christian Schmidt erteilt jeglicher Form aktiver Sterbehilfe eine Absage und setzt sich für ein Verbot der organisierten Hilfe zur Selbsttötung ein. „Hier ist die Missbrauchsgefahr einfach zu groß. Es würde eine gesellschaftliche Erwartungshaltung entstehen und der Druck am Schluss auf den Schwächeren lasten.“ Bis auf Andrea Barz pflichteten ihm seine Gesprächspartner bei.

Barz hatte ihre Mutter zum Sterben nach Hause geholt. Im Krankenhaus wollte man die Todkranke gegen ihren erklärten Willen zwangsernähren. „Ich hatte immer ein schlechtes Gewissen und wäre froh gewesen, wenn ich diesen Druck nicht gehabt hätte“, so Barz. In ihrer Geschichte sahen die Gesprächspartner ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eine umfangreiche Versorgung unheilbar Kranker und die Information der Betroffenen über diese sogenannte Palliative Care ist.

„Viele sind für eine aktive Sterbehilfe, weil sie nicht wissen, was in der palliativen Medizin möglich ist. Der Patientenwille spielt dabei eine große Rolle, er sollte anhand einer Patientenverfügung deutlich gemacht werden“, erklärte Richard Sohn und fügte hinzu, dass die passive und indirekte Sterbehilfe, wie sie in Deutschland praktiziert wird, ausreichend sei, um ein Sterben in Würde und ohne qualvolle Schmerzen zu ermöglichen.

Dekan Schuster sieht das genauso. Die Forderung vieler nach aktiver Sterbehilfe erklärte er damit, dass der Tod nicht zu unserer Leistungs- und Spaßgesellschaft passe. Auch Roland Martin Hanke ist gegen einen „Wellness-Suizid“ und sieht in der Pflege Sterbender auch die Aufgabe, deren Lebenswert zu erhalten. Eine organisierte Sterbehilfe könnte hier schnell die Frage aufwerfen: „Ab wann muss ich aus der Gesellschaft scheiden, weil ich eine zu große Last bin?“

An die Politik richteten die Gesprächsteilnehmer den Appell, die Hospiz- und Palliativpflege mehr zu stärken, was, wie Schmidt klarstellte, Ziel seiner Partei sei. Viele Aspekte der Palliative Care seien noch nicht voll ausgeschöpft. „Es kann nicht angehen, dass die Durchführung von gesetzlich gültigen Maßnahmen hart erkämpft werden muss“, bilanzierte Richard Sohn die aktuelle Situation.

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