Straßenausbau: Cadolzburg wartet ab

22.12.2017, 21:00 Uhr
Straßenausbau: Cadolzburg wartet ab

© Edgar Pfrogner

Dabei wurde deutlich: Vor Ort steht die Satzung in der Kritik, doch ohne Entscheidungshilfe der Landespolitik sind den Kommunen die Hände gebunden. Die Freien Wähler wollen bayernweit ab Januar mit der Sammlung der Unterschriften starten. Sobald die Marke von 25 000 erreicht ist, muss die Staatsregierung handeln. Sollte die Satzung abgeschafft werden, hätte die Verwaltung der Marktgemeinde "wahnsinnig weniger Arbeit, aber auch deutlich weniger Einnahmen zu verzeichnen", sagte Cadolzburgs Bürgermeister Bernd Obst (CSU/FWG). Wenn die Grundstückseigentümer sich nicht mehr am Ausbau der Straßen vor ihren Haustüren beteiligen, müssten die Verluste im gemeindlichen Haushalt gegenfinanziert werden, erklärte Obst. Bayernweit spülte die Strabs den Kommunen zuletzt pro Jahr rund 60 Millionen Euro in die Kassen.

Die Position der CSU/FWG-Fraktion sei klar, sagte Andreas Fingerhut. Sollte die Strabs keine Pflicht mehr sein, würde die Fraktion das Thema auf die Tagesordnung setzen. "Ich hätte die Satzung lieber heute als morgen vom Tisch, auch weil die Umsetzung ihrer Bestimmungen ein großer Verwaltungsaufwand ist", meinte Fingerhut.

Klar gegen eine Entscheidungsfreiheit der Kommunen sprach sich Georg Krauß (PWG) aus. "Eine Kann-Regelung wäre die größte Sauerei", meinte der zweite Bürgermeister, denn: "Dann hätten wir den Schwarzen Peter." Er baut auf besagten Vorstoß der Freien Wähler für das Bürgerbegehren. Sollte es eine Kann-Regelung geben, würden alle Kommunen die Strabs abschaffen, prophezeite Bernd Obst.

Johannes Strobl (SPD) schloss sich hingegen Krauß an und sprach sich dagegen aus, die Entscheidung bei den Kommunen zu belassen, zumal er befürchtete, dass der Freistaat in diesem Fall keine finanziellen Hilfen geben würde.

Aktuell sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, die Satzung einzuführen und umzusetzen. In der Folge zahlen Grundbesitzer einen Beitrag, wenn vor ihren Flächen Straßen oder Gehwege ausgebaut werden. Gegen diese Rechnungen regt sich regelmäßig Widerstand.

Quartett der Verweigerer

Obwohl das Landratsamt immer wieder bei den Kommunen im Landkreis vorstellig wird und darauf dringt, die Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen, gibt es ein Quartett, das sich bisher strikt weigert, diesem Ansinnen nachzukommen: Oberasbach, Veitsbronn, Wilhermsdorf und Tuchenbach. Auch in Cadolzburg war der Widerstand lange groß. 1991 war die Strabs nach 20 Jahren vom Gemeinderat außer Kraft gesetzt worden. Seit 2012 gibt es das unbeliebte Instrument wieder – und zwar auf massiven Druck des Landratsamtes, dem die seinerzeit hochverschuldete Marktgemeinde nachgeben musste, wie sich der Bürgermeister erinnert.

Damit nicht genug: Cadolzburg übernahm zwar die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, änderte aber die Sätze zugunsten der Bürger ab. Nach der Intervention des Landratsamtes wurden die Werte wieder nach oben korrigiert, doch man liege noch unter denen der Mustersatzung, versichert Obst.

Die Strabs sorgt dafür, dass zahlt, wer profitiert. Nicht alle Bürger sollen – wie aktuell von den bayerischen Freien Wählern befürwortet – mittels Steuergelder jeden Eingriff in das Straßennetz finanzieren, sondern nur die Hauptnutzer der jeweiligen Straßen. Daher zahlen die Eigentümer weniger, wenn es sich um eine Durchfahrtsstraße handelt, und mehr, wenn hier nur Anwohner fahren.

In Cadolzburg wurde die Satzung bisher einmal angewandt – vor einigen Jahren in Wachendorf, als der Landkreis die Ortsdurchfahrt ausbauen ließ. Gehsteige und Beleuchtung waren Angelegenheit der Gemeinde, und die bat die Bürger zur Kasse.

Dass die Thematik wieder aktuell wird, das erfuhren die Besucher der Bürgerversammlung: Abschnitte der Bauhofstraße, die Untere Bahnhofstraße und Teile der Markgraf-Alexander-Straße (zwischen Unterer und Oberer Bahnhofstraße) sollen saniert werden. Der Bürgermeister hatte angekündigt, dass die Marktgemeinde diese Verbindungen in Angriff nehmen müsse, denn der Zustand der Straßen sei "einfach desolat". Bis Juni 2018 wird festgelegt, mit welch prozentualem Anteil sich die Anlieger beteiligen müssen. 2019 sollen, wenn der Marktgemeinderat das entsprechende Programm absegnet, die Baumaßnahmen starten. Dann soll jeder wissen, mit welchen Kosten zu rechnen sind.

Bei der Bürgerversammlung, sagt Bernd Obst im Gespräch mit den FN, habe er noch nicht absehen können, dass die politische Diskussion derart Fahrt aufnehmen würde. Am Zeitplan soll zwar nicht gerüttelt werden; bis die Lage endgültig geklärt ist, ob nun durch ein Volksbegehren oder eine Initiative im Landtag, will die Gemeinde deshalb "die Füße stillhalten und nichts unternehmen, was eine Beitragspflicht auslösen könnte".

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