Streitfall Gartenzaun: Oberasbach mauert

12.7.2020, 12:00 Uhr
Streitfall Gartenzaun: Oberasbach mauert

© Foto: U. J. Alexander - stock.adobe.com

Was Heinl so erzürnte, ist der Bebauungsplan Nr. 94/1 "zwischen Bahnhofstraße und Lilienstraße", bzw. der Unterschied zwischen dessen Vorgaben und der Realität. So gibt es unter anderem Vorschriften für Zäune oder Gartenhäuschen. Und die sorgen für Ärger oder vielmehr tut es die Tatsache, dass sich viele Bürger anscheinend einfach nicht um die Bestimmungen scheren.

So weichen im dortigen Wohnquartier mehr als 40 Prozent der Einfriedungen von den Festlegungen ab. Maximale Höhe wären 1,20 Meter, 2 Meter sind in der Praxis aber eher Realität. Festgestellt hat das die Oberasbacher Bauverwaltung bereits vor mehr als eineinhalb Jahren – und die Verstöße den Stadträten zum Teil mit Fotos präsentiert. Auch Anwohner hatten sich beschwert, weil sie etwa der Schattenwurf des Sichtschutzes ihres Nachbarn ärgert.

Zweimal debattierte der Bauausschuss seinerzeit die Problematik und suchte nach einer Lösung. Schließlich handelte es sich bei den beanstandeten Zäunen um Schwarzbauten.

Gleiches gilt für Gartenhäuschen auf Grundstücksgrenzen, die dort ebenfalls nicht stehen dürften. Die Stadt könnte von den Eigentümern verlangen, die Zäune entsprechend anzupassen und die Gartenhütten abzureißen oder zu verschieben – und zwar auf deren Kosten.

 

Den Konflikt nicht riskieren

 

Doch diesen Konflikt wollten die Kommunalpolitiker nicht riskieren. Sie gaben die Angelegenheit an die Verwaltung zurück, die den Auftrag bekam, den Bebauungsplan zu überarbeiten. Geschehen ist seit damals nichts. "Wegen fehlender Kapazitäten", heißt es in der Vorlage für den Stadtrat, sei das Konzept noch nicht ausgearbeitet.

Und damit nicht genug: Das Bauamt empfahl sogar, ganz auf das Vorhaben zu verzichten, weil jede Änderung des Bebauungsplans "auf den Unmut bestimmter Interessengruppen stoßen wird".

Darauf zu achten, dass die Bestimmungen von Bebauungsplänen im Landkreis Fürth eingehalten werden, das obliegt dem Landratsamt. Zwei Baukontrolleure sind zuständig – für insgesamt 14 Städte und Gemeinden. Von der Problematik in Oberasbach erfuhr die Behörde seinerzeit erst "aus der Zeitung". Das hatte Kreissprecher Christian Ell im Januar 2019 eingeräumt. Waren die Experten inzwischen vor Ort, wollten die FN wissen? Ja, schreibt Ell, in der Zwischenzeit habe es aber keine weiteren Anzeigen gegeben, die anlassbezogene bauaufsichtliche Kontrollen nach sich gezogen hätten. Das Bauamt des Landratsamts hatte zudem bislang keine Kenntnis darüber, dass der B-Plan Nr. 94/1 nun doch nicht geändert werde. Man habe aber nun mit der Stadt Kontakt aufgenommen.

 

Keine Konsequenzen

 

Für Thomas Peter (FDP) stand fest, dass das Landratsamt die Situation in Unterasbach zu verantworten habe. Allerdings versprach er sich nichts von Franz X. Formans Vorschlag. Der FW-Stadtrat, in Personalunion stellvertretender Landrat, empfahl, die Landkreisbehörde einzuschalten. Doch was soll das bringen? Er habe nie erlebt, dass Bauvergehen abgerissen worden seien, so Peter.

Einige Grundstückseigentümer hatten in der Vergangenheit Anträge auf Befreiungen vom Bebauungsplan gestellt, dabei ging es auch darum, die Schwarzbauten im Nachhinein zu legalisieren. Das hatten die Stadträte abgelehnt.

Jürgen Schwarz-Boeck schlug nun vor, künftig bei solchen Bürgerwünschen "eine gewisse Geschmeidigkeit an den Tag zu legen". Einig war sich der CSU-Fraktionssprecher da mit seinem Kollegen Gernot Höflinger. So könnte die Stadt den Bürgern gestatten, sich zur verkehrsreichen Bahnhofstraße "abzuschotten", und hier höhere Zäune tolerieren. Diese "Gratwanderung" (Höflinger) soll dann dort enden, wo sich Nachbarn durch den Zaun gestört fühlen. Gegen den Beschluss, den Bebauungsplan nicht zu überarbeiten, votierten nur Peter Heinl und Harald Patzelt (beide SPD).

4 Kommentare