Tödlicher Polizeiunfall: Wichtige Zeugin wird gesucht

4.7.2018, 15:02 Uhr
Der tödliche Unfall bei Wintersdorf schockierte die ganze Region.

© ToMa Der tödliche Unfall bei Wintersdorf schockierte die ganze Region.

Die Ermittler beschäftigt die Frage, ob das Martinshorn des Streifenwagens eingeschaltet und am Unfallort zu hören war. Die beiden Beamten der Polizeiinspektion Stein waren an jenem Nachmittag Mitte April auf dem Weg zu einem Einsatz in Dietenhofen, als ihr Auto bei Wintersdorf erst mit einem Moped und anschließend mit einem grauen Audi kollidierten. Der 30-jährige Mopedfahrer wurde schwer verletzt, er starb noch vor Ort.

Die Polizei hatte ursprünglich berichtet, dass der Streifenwagen mit Blaulicht und Martinshorn gefahren ist. Einige Zeugen wiederum sind sich sicher, kein Warnsignal vernommen zu haben. Wertvolle Erkenntnisse versprechen sich die Ermittler von der Rekonstruktion, die sie am Sonntag vor Ort durchführten: Es ging dabei ausschließlich um Schallmessungen, wie Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, auf Nachfrage sagt: "Wann konnte wo das Martinshorn gehört werden?" Etwa vier Wochen werde es dauern, bis die Ergebnisse ausgewertet sind.

Bei der Klärung der strittigen Frage könnte auch die "wichtige Zeugin" helfen, nach der die Polizei jetzt mit einem eigenen Aufruf sucht. Sie soll zur Unfallzeit mit einem Fahrrad an der Unglücksstelle unterwegs gewesen sein.

Wie die Polizei am Mittwoch in einer Pressemitteilung schilderte, habe sich der Hinweis auf die Frau "im Zuge der intensiv geführten Unfallermittlungen" ergeben. Demnach haben Zeugen ausgesagt, eine Fahrradfahrerin gesehen zu haben. Sie soll zirka 60 Jahre alt gewesen sein und kurze Haare gehabt haben. Sie soll sich zudem mit einer Zeugin unterhalten haben, die sich erst vor kurzem bei der Polizei gemeldet habe. Die Frau wird dringend gebeten, sich mit der Verkehrspolizei Nürnberg unter der Telefonnummer (0911) 65831530 in Verbindung zu setzen.

Das Martinshorn spielt bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle: Die Behörde prüft, ob die beiden Steiner Streifenbeamten (30 und 22) Sorgfaltspflichten verletzt haben und Anklage erhoben werden muss. Angeklagt werden sie, wenn ein "hinreichender Tatverdacht" da ist, so Gabriels-Gorsolke. Das heißt: Wenn die Wahrscheinlichkeit für ein Urteil größer ist als für einen Freispruch. Die Schuldfrage muss dann in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.