Verhandlung vor dem Fürther Amtsgericht: Durst mit Folgen

21.10.2020, 10:00 Uhr
Ein Bier am Obstmarkt kommt einen Münchner nun teuer zu stehen. 

Ein Bier am Obstmarkt kommt einen Münchner nun teuer zu stehen. 

Ein Begriff wie "Sondernutzungssatzung" flutscht nicht flüssig über die Zunge. Ein freundlicher Wunsch wie "Prost" sagt sich deutlich leichter. Man könnte meinen, dass die Ausdrücke nichts miteinander verbindet. Doch ein 44-jähriger Beamter aus der bayerischen Landeshauptstadt erfuhr nach einer lauen Frühsommernacht in der Fürther Altstadt, was die beiden Wörter in der Kleeblattstadt miteinander zu tun haben.

Bußgeldbescheid über 50 Euro

Eine Polizeistreife erwischte den Münchner im Juni kurz vor Mitternacht auf dem Obstmarkt dabei, wie er eine Flasche Bier trank. Alkoholgenuss ist aber in Fürth außerhalb der "zugelassenen Freischankflächen" auf öffentlichen Straßen – abgesehen von Sonderregelungen – nicht erlaubt. Richtig, so steht es in der Sondernutzungssatzung.

Dem Durstigen aus dem Süden flatterte ein Bußgeldbescheid über 50 Euro ins Haus. Inklusive Gebühr und Auslagen hätte er 78,50 Euro zahlen sollen.

Doch er erhob Einspruch. Seine Begründung: Wegen der Pandemie sei zu diesem Zeitpunkt die Nutzung der Freischankflächen nicht möglich gewesen. Deshalb habe es keine andere Möglichkeit gegeben, als das Bier auf der Straße zu trinken. Das hätte die Polizei erkennen müssen.

Stattdessen erkannte der Richter im Amtsgericht bei einer ersten Verhandlung, dass jenes Bier anscheinend nicht allein, sondern in Gesellschaft auf dem Obstmarkt konsumiert wurde. Dies galt zu diesem Zeitpunkt freilich als ein Verstoß gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, sofern die Beteiligten nicht aus einem Hausstand oder höchstens einem zweiten stammten, beziehungsweise zu einem relativ engen Kreis von Angehörigen zählten. In einer weiteren Verhandlung wurden deshalb Zeugen gehört, die zum Kreis der Biertrinker zählten.

Die Befragung durch den Richter stellte klar: Die Teilnehmer der Runde sind weder miteinander verwandt noch wohnen sie zusammen. Der Münchner, um dessen Einspruch es ging, war den fünf Zeuginnen und Zeugen nicht namentlich bekannt ("Wie soll der heißen?"). Aber, erinnerte sich einer von ihnen: "Wir haben uns zugeprostet."

"Alle hielten Bierflaschen in der Hand"

Eine Polizeibeamtin, die in der Nacht vor Ort war, bestätigte im Amtsgericht, dass sich auf dem Obstmarkt eine "Personengruppe" am Pflanztrog in der Nähe der Ludwig-Erhard-Straße zusammengefunden hatte: "Alle hielten Bierflaschen in der Hand." Auch die Zeugen hatten dafür Bußgeldbescheide kassiert, diese allerdings akzeptiert.

Für den Mann aus München, der zu beiden Verhandlungen nicht erschienen war, lautete das Urteil dann auf Zahlung von 150 Euro. Der Richter machte in der Begründung deutlich, dass es nach Überzeugung des Gerichts nicht nur zu einem Verstoß gegen die Fürther Sondernutzungssatzung, sondern auch zu einem weiteren gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gekommen ist.

Die übliche Buße allein für letzteren beträgt 150 Euro, die zunächst angesetzten 50 Euro für das Straßenbier addierte der Richter nicht zusätzlich auf. Allerdings muss der Münchner die Verfahrenskosten tragen. Was den nächtlichen Trunk schlussendlich zu einem wahrhaft teuren Tropfen macht.