Verkaufsoffene Sonntage kommen auf den Prüfstand

8.2.2018, 06:00 Uhr
Verkaufsoffene Sonntage kommen auf den Prüfstand

© Archivfoto: Michael Müller

Mit großer Mehrheit hat der Zirndorfer Stadtrat nun beschlossen, anlässlich der örtlichen Kirchweih keine Ladenöffnung mehr zu erlauben. Heuer können Kunden deshalb nur noch am 25. März (Frühjahrsmarkt), am 29. Juli (Brauereifest) und am 14. Oktober (Herbstmarkt) sonntags zum Bummeln gehen. Die Geschäfte dürfen an diesen Tagen von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Den Kirchweih-Sonntag zu opfern, schmerzt Kommune und Geschäftsleute freilich nicht allzu sehr: Stadt- und Brauereifest (Ende Juli) und Kirchweih (Mitte August) liegen zeitlich eng beieinander, daher, so Bürgermeister Thomas Zwingel, lag es nahe, einen dieser Tage zu streichen. "Der Kirchweih-Sonntag ist wesentlich schwächer frequentiert und der Einzelhandel hier entsprechend weniger vom Mitmachen begeistert." Ausgenommen von den verbliebenen Sonntagsöffnungen sind nach wie vor die Geschäfte in den Zirndorfer Vororten.

Dennoch weicht die Bibertstadt von der strikten Rechtsprechung ein wenig ab, die verlangt, dass ausschließlich Geschäfte im unmittelbaren Umfeld des "Anlassmarktes" öffnen dürfen. Das wären in Zirndorf Bahnhofstraße, Albert-Einstein-Straße, Mond-, Mühl- und Wallensteinstraße. "Es gibt aber zwei, drei Geschäfte außerhalb dieses Bereichs, die der Stadtrat nicht ausgrenzen wollte", erklärt Zwingel.

"Drei Sonntage im Jahr sind nicht zu viel"

Der Zirndorfer Rathauschef hat durchaus Verständnis für das Bestreben, die Sonntagsarbeit einzugrenzen. "Ich denke aber, dass wir eine vernünftige Kompromisslinie haben. Drei Sonntage im Jahr sind nicht zu viel und sie tun den Gewerbetreibenden gut. Davon profitieren am Ende alle." Die Intensität, mit der das Thema aktuell debattiert wird, ist für Zwingel aber neu. "Wir hatten immer mal Beschwerden, aber nie Klagen." Im Vorfeld der Zirndorfer Entscheidung hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Stadt allerdings in aller Deutlichkeit auf die Klagebefugnis von Kirchen und Gewerkschaften gegen verkaufsoffene Sonntage hingewiesen.

In anderen Landkreiskommunen hat man sich ebenfalls schon Gedanken gemacht. Cadolzburg jedoch hat jüngst die Verordnung erneuert, die traditionell vier Sonntage festlegt. Probleme wie in Zirndorf hat es laut Bürgermeister Bernd Obst noch nie gegeben. "Wie in vielen kleinen Kommunen gibt es bei uns eigentlich nur kleine, inhabergeführte Geschäfte. Da steht am verkaufsoffenen Sonntag dann auch nur der Inhaber drin - und das gern", sagt Obst. Die großen und mitarbeiterintensiven Discounter am Ortseingang blieben bisher freiwillig zu, obwohl die Verordnung keine räumliche Einschränkung macht.

Die Gewerbeaufsicht schaut ganz genau hin

Das Streitthema in Cadolzburg ist nach Obsts Worten eher, dass es den Geschäftsleuten zu wenige Sonntagsöffnungen gibt. Besonders am 1. Advent wirke das Rathaus sehr auf die Inhaber ein, die gesetzliche Regelung einzuhalten. Denn nur wenn dieser Feiertag noch in den November fällt, dürfen Läden aufsperren - im Gegenzug entfällt dann der Einkaufssonntag zur Deberndorfer Kirchweih. Die Gewerbeaufsicht des Landratsamts schaue da ganz genau hin.

In Langenzenn, Stein und Roßtal wird die Satzung für die Verkaufssonntage erst noch verabschiedet. Eine Rücknahme von Einkaufsterminen ist aber auch hier nicht geplant. Mit den drei Sonntagen gebe es keine Probleme, betont der Langenzenner Geschäftsleiter Richard Brand auf FN-Anfrage. Und in Stein gibt es ohnehin nur einen festen Einkaufssonntag anlässlich des Stadtfestes. Den ersten Advent hält man sich, wie in Cadolzburg, je nach Datum dafür offen. "Wir haben keine dubiosen Alibiveranstaltungen, die einer Überprüfung nicht standhalten würden", sagt Reiner Lemnitzer, Leiter der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.

Nürnberg ist auf die sichere Seite gewechselt

Auch in Roßtal setzt man auf die klassischen Anlässe und ist damit gut gefahren, wie der Geschäftsleitende Beamte Werner Reeh berichtet. Die drei Sonntagsöffnungen seien stets an die jeweiligen Ortsteile gebunden. Dass man 2015 einen Sonntag gestrichen hat, habe nichts mit Kritik zu tun. In Buchschwabach gebe es schlichtweg keinen Laden mehr.

Die Großstädte Nürnberg und Fürth gehen, wie berichtet, nicht einheitlich mit der veränderten Rechtslage um. In der Kleeblattstadt vertraut man auf einen Bestandsschutz für die Verordnung, die seit 2003 unverändert vier verkaufsoffene Sonntage - je einer zum Frühlingsmarkt und Fürth Festival und zwei während der Michaelis-Kirchweih - festlegt. Und das ohne räumliche Einschränkung im gesamten Stadtgebiet.

Nürnberg ist dagegen auf die sichere Seite gewechselt und hat zwei seiner vier verkaufsoffenen Sonntage gestrichen. Auch die lokale Begrenzung auf die Nürnberger Süd- beziehungsweise Altstadt wird seit 2017 akkurat eingehalten. Man wolle keine Klage riskieren, die den Kommunen bundesweit unter anderem vom DGB angedroht wird - und in vielen Fällen waren die Beschwerdeführer vor Gericht bereits erfolgreich.

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