Veruntreuung und Schwarzarbeiter: Fürther Gastronom verurteilt

13.11.2019, 14:28 Uhr

Der Mann war kein unbeschriebenes Blatt: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 46-Jährige zwei Servicekräfte über mehrere Monate hinweg beschäftigt hatte, ohne sie richtig bei der Sozialversicherung angemeldet zu haben. Zudem wiesen die Ermittler dem Mann zum wiederholten Male die Beschäftigung von drei ausländischen Arbeitskräften nach, die nicht über den benötigten Aufenthaltstitel verfügten, um für ihn zu arbeiten.

Der Angeklagte wurde zu 360 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt. Zudem werden von dem Gastronomen auch die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 4.500 Euro nachgefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.


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