Fürther kämpfen um die Gustavstraße

16.7.2013, 07:02 Uhr
Herrscht in der Fürther Gustavstraße bald "tote Hose"?

© Thomas Scherer Herrscht in der Fürther Gustavstraße bald "tote Hose"?

Zum einen startete der Stadtheimatpfleger von Fürth, Alexander Mayer, am Sonntagabend gegen 20 Uhr eine Onlinepetition, die an die Petitionsausschüsse des bayerischen Landtags und des Bundestages gerichtet ist.

Darin macht sich Mayer für den Erhalt einer lebendigen Wirtshauskultur in der Fürther Innenstadt stark: „Auch die Wirtshauskultur ist ein schützenswertes Gut, das nun durch engstirnige Gerichtsurteile bedroht ist“, erklärt Mayer und fordert vom Gesetzgeber, alles in seiner Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen sonstiger Einflussmöglichkeiten zu tun, um die Gustavstraße am Leben zu erhalten.

So fordert er, die Bewirtung der gastronomischen Freiflächen analog zur Bayerischen Biergartenverordnung zu genehmigen, die eine Öffnung bis 23 Uhr vorsieht. Sowohl der Rechtsreferent von Fürth, Christoph Maier, als auch Robert Pollack vom Nürnberger Ordnungsamt hatten unlängst unabhängig voneinander erklärt, eine Anpassung an die Biergartenverordnung könnte ein gangbarer Kompromiss sein. Heimatpfleger Mayer ahnte, dass die Petition Resonanz haben würde, war vom tatsächlichen Ausmaß aber überrascht. Die aktuelle Zahl der Unterstützer der Petition können Sie hier einsehen.

Eine andere Lösung schlägt die Fürther CSU-Fraktion vor: Sie will prüfen lassen, ob sich die Gustavstraße im Bebauungsplan von einem Mischgebiet in ein Kerngebiet umwandeln ließe. In einem Kerngebiet gelten andere Grenzwerte. Dietmar Most vom Stadtplanungsamt Fürth liegt ein derartiger Antrag derzeit zwar noch nicht vor. „Wir sind selbstverständlich nicht voreingenommen und würden das prüfen“, erklärt der Amtsleiter.

Dennoch hat er Zweifel am Erfolg der Idee, da der Anwohneranteil in der Gustavstraße sehr hoch ist. „In einem Kerngebiet, wie etwa einer Fußgängerzone, sind Anwohner aber die Ausnahme“, erklärt Most. Deswegen glaubt er, dass eine Änderung des Bebauungsplans, der einen eher außergewöhnlichen Vorgang darstellt, einer juristischen Prüfung nicht standhalten könnte.

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