Gastronomie öffnet wieder: Diese Regeln gelten seit Montag

22.5.2020, 10:51 Uhr
Seit Montag dürfen Speisewirtschaften in Bayern auch im Innenbereich wieder öffnen, allerdings nur von 6 bis 22 Uhr. Schnellimbisse, die früher auch noch spät in der Nacht offen hatten, dürfen also keine Gäste nach 22 Uhr mehr hineinlassen.
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Angepasste Öffnungszeiten

Seit Montag dürfen Speisewirtschaften in Bayern auch im Innenbereich wieder öffnen, allerdings nur von 6 bis 22 Uhr. Schnellimbisse, die früher auch noch spät in der Nacht offen hatten, dürfen also keine Gäste nach 22 Uhr mehr hineinlassen. © Stefan Sauer, dpa

Anders als früher darf ein Lokal nicht mehr so ohne Weiteres betreten werden: In der Regel finden sich Markierungen oder Abzäunungen vor den Eingängen, an denen die Gäste warten sollen. Sie werden dann vom Personal zum Tisch geführt.
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Betreten des Lokals

Anders als früher darf ein Lokal nicht mehr so ohne Weiteres betreten werden: In der Regel finden sich Markierungen oder Abzäunungen vor den Eingängen, an denen die Gäste warten sollen. Sie werden dann vom Personal zum Tisch geführt. © Fabian Strauch, dpa

Bevor eine Gaststätte besucht werden kann, sollte reserviert werden, damit der Wirt die Kontaktdaten hat. Eine Gruppenreservierung für mehrere Tische ist aber nicht erlaubt. Und wer spontan essen geht...
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Reservierung vorab ist erforderlich

Bevor eine Gaststätte besucht werden kann, sollte reserviert werden, damit der Wirt die Kontaktdaten hat. Eine Gruppenreservierung für mehrere Tische ist aber nicht erlaubt. Und wer spontan essen geht... © Hendrik Schmidt, dpa

... muss in einer Gästeliste den Namen, die Telefonnummer und die Uhrzeit eintragen – zumindest von einer Person pro Gruppe. So soll sichergestellt werden, dass man Bescheid bekommt, wenn sich herausstellt, dass ein Corona-Infizierter im gleichen Zeitraum essen war.
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Spontaner Besuch nur mit Auflagen

... muss in einer Gästeliste den Namen, die Telefonnummer und die Uhrzeit eintragen – zumindest von einer Person pro Gruppe. So soll sichergestellt werden, dass man Bescheid bekommt, wenn sich herausstellt, dass ein Corona-Infizierter im gleichen Zeitraum essen war. © Harald Sippel, Harald Sippel

Was aber passiert mit den Daten, die die Besucher beim Restaurant hinterlassen?  Die angegebenen persönlichen Informationen werden nach einem Monat vernichtet.
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Angegebene Daten

Was aber passiert mit den Daten, die die Besucher beim Restaurant hinterlassen?  Die angegebenen persönlichen Informationen werden nach einem Monat vernichtet. © Martin Schutt, dpa

Maximal zwei Haushalte dürfen an einem Tisch zusammensitzen, also etwa zwei Familien, Paare, WGs oder Einzelpersonen. 
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Personen, die das Lokal besuchen dürfen

Maximal zwei Haushalte dürfen an einem Tisch zusammensitzen, also etwa zwei Familien, Paare, WGs oder Einzelpersonen.  © NEWS5 / Merzbach, NEWS5

Vor allem der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern soll die Gäste vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.     Zudem herrscht Maskenpflicht, am Tisch allerdings nicht. Auch das Personal muss Mundschutz tragen, wenn es den Mindestabstand nicht einhalten kann.
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Diese Schutzmaßnahmen gelten

Vor allem der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern soll die Gäste vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.   Zudem herrscht Maskenpflicht, am Tisch allerdings nicht. Auch das Personal muss Mundschutz tragen, wenn es den Mindestabstand nicht einhalten kann. © John Locher, dpa

Wer in den 14 Tagen zuvor zu Covid-19-Fällen Kontakt hatte, darf kein Lokal besuchen. Auch wer Symptome wie Husten und Fieber hat, darf nicht kommen. Der Wirt kann dann den Zutritt zur Gaststätte verwehren.
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Bei Symptomen zuhause bleiben

Wer in den 14 Tagen zuvor zu Covid-19-Fällen Kontakt hatte, darf kein Lokal besuchen. Auch wer Symptome wie Husten und Fieber hat, darf nicht kommen. Der Wirt kann dann den Zutritt zur Gaststätte verwehren. © Daniel Karmann, dpa

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