Naturpark Altmühltal

BN warnt: PV-Freiflächenanlagen zerschneiden Areale in freier Landschaft

ab

11.4.2022, 17:19 Uhr
Der Bau von PV-Freiflächenanlagen geht rege weiter, etwa im mittleren Altmühltal. Unser Bild zeigt eine entstehende Anlage im Dreieck Meinheim-Markt-Berolzheim-Trommetsheim. Die beiden erstegnanten Orte sind hier nicht zu erkennen, Trommetsheim sehr wohl.

© Limes-Luftbild.de, NN Der Bau von PV-Freiflächenanlagen geht rege weiter, etwa im mittleren Altmühltal. Unser Bild zeigt eine entstehende Anlage im Dreieck Meinheim-Markt-Berolzheim-Trommetsheim. Die beiden erstegnanten Orte sind hier nicht zu erkennen, Trommetsheim sehr wohl.

In einer Presseerklärung spricht sich für BN grundsätzlich für alternative Energien aus und erachtet den Landkreis als Vorreiter bei der Nutzung von Wind und Biogas. Die Änderung des Landschaftsbild durch die Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereitet den Naturschützern jedoch Kopfzerbrechen. Laut Verordnung über den "Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb)" vom 14. September 1995 solle sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schutzzone das Landschaftsbild geschützt werden. Und weiter: Zweck der Schutzzone sei es, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu verhindern.

Deshalb dürfe es innerhalb der Schutzzone keine Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geben, so die klare Feststellung des BN. Die Kreisgruppe verweist auf den Landesentwicklungsplan Bayern (LEP), wonach solche Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen. Gemeint seien zum Beispiel Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen) oder Konversionsstandorte. In freien Landschaftsbereichen sollten Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollten erhalten werden, so die Festsetzung des LEP.

Keine übergeordnete Vorausplanung

Damit das auch so umgesetzt wird, sei hier eine ordnende, übergeordnete Vorausplanung sinnvoll, heißt es in der Presseerklärung. Die derzeitige Praxis, dass ein Investor oder Grundstücksbesitzer mit seinem Vorhaben auf eine Gemeinde zugeht und diese dann entscheidet und dabei darauf achtet, dass die Aussicht nicht verbaut wird, führe dazu, dass gerade die schönen, ruhigen und unbelasteten Gegenden ins Auge gefasst würden.

Das widerspreche auch dem Regionalplan, wonach bevorzugt innerhalb von Siedlungseinheiten geplant werden soll. Wörtlich: "Großflächige Sonnenenergieanlagen außerhalb davon sollen nur errichtet werden, wenn dies nicht zu einer Zersiedelung oder Zerschneidung der Landschaft führt und keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes damit verbunden ist."

Wie der BN darlegt, geht es hier im Naturpark Altmühltal auch um die Schutzziele Erholung und Landschaftsbild. Die Funktion des Naturparks als Naherholungsgebiet könnte bei einem Anhalten des Inland-Tourismus auch für Gäste, welche einen naturnahen Urlaub hier verbringen wollen, noch wichtiger werden. Da der Naturpark an vielen Stellen ohnehin schon durch Stein- und Sandabbau samt dazugehörigem Schwerlastverkehr, Biogasanlagen samt großflächigen Maisanbauflächen, Windräder, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sowie durch eine vielfältige, oft miteinander konkurrierende Freizeitnutzung belastet sei, "muss der aktuell boomende Zuwachs bei Freiflächen-PV als nicht mehr vereinbar mit dem Schutzziel eingestuft werden".

Nicht "alles ist besser als Mais"

Der bei solchen Planungen oft geäußerte Gedanke, "alles ist besser als Mais", kann bei dem aktuell enormen Flächenbedarf nur vordergründig gelten, meint die BN-Kreisgruppe. Letztendlich müsse dafür an anderer Stelle der Maisbedarf der Biogasanlagen gedeckt werden. Dies dürfe nun aber keinesfalls dazu führen, dass bei PV-Planungen auf Flächen zurückgegriffen wird, die aus landwirtschaftlicher Sicht weniger wertvoll, aber aus Naturschutzsicht sehr wohl wertvoller sein können. Diese Haltung ignoriere nicht, dass bei idealer Planung und Umsetzung auf PV-Flächen interessante Biotope entstehen könnten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen aber der Erzeugung von Lebensmitteln dienen.

Der BN Weißenburg-Gunzenhausen sieht außerhalb und innerhalb des Naturparks Altmühltal Siedlungsflächen mit deren Umfeld und vorbelastete Flächen als geeignete Standorte. Innerhalb des Naturparks, vor allem im Nahbereich seiner Schutzzone, lehnt sie Standorte im sonst weitgehend unbelasteten, ungestörten Areal ab, wenn sie eine optische Fernwirkung auf das Landschaftsbild entwickeln oder die Fläche zerschneiden. Jedem sollte klar sein, je mehr eingezäunte Photovoltaik-Anlagen in die Landschaft gebaut werden, umso mehr wird auch das freie Betretungsrecht der Natur für alle eingeschränkt, heißt es vom Verband.

Anders als es bei Windkraft und Biogas möglich war, seien nun bei der Photovoltaik die Siedlungs- und vor allem die Ballungsgebiete gefordert, "die Vorreiterrolle zu übernehmen, denn der Energiebedarf der dicht besiedelten Gebiete darf nicht nur zu Lasten des ländlichen Raums gehen", schließt die BN-Pressemitteilung.

2 Kommentare