Ein sinnvolles Modell für alle?

28.3.2020, 12:18 Uhr
Ein sinnvolles Modell für alle?

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Früher war Gunzenhausen fast so etwas wie eine Volleyball-Hochburg. Die Damen spielten in der Bayernliga, die Herren gingen in der Landesliga an den Start – sportlich waren die Volleyballer des TV 1860 also sehr gut aufgestellt. Doch inzwischen ist es ziemlich genau zehn Jahre her, dass in der Altmühlstadt zum letzten Mal im Ligabetrieb aufgeschlagen wurde. "Die Saison 2009/2010 haben wir noch gespielt, dann war Schluss", erinnert sich Martin Hoyer. Er ist Abteilungsleiter Volleyball beim TV Gunzenhausen.

Doch die goldenen Zeiten sind längst vorbei. Das ehemalige Landesliga-Team, zu dem auch Hoyer gehört, trifft sich noch einmal pro Woche zum Training. Außerdem gibt es eine Freizeitmannschaft. Mehr Volleyball ist nicht mehr in Gunzenhausen. "Uns ist damals das Spielermaterial ausgegangen", sagt Hoyer. Junge Talente seien zum Studieren weggezogen und nicht mehr zurück gekommen. "Die Anzahl der akademischen Berufe ist in der Region halt begrenzt." Außerdem hakte es in der Jugendarbeit, man tat sich schwer, Trainer zu finden.

Weil Hoyer und seine Mitstreiter den Ligabetrieb schon seit zehn Jahren hinter sich gelassen haben, ist für sie auch nicht mehr so wichtig, wie der Bayerische Volleyball Verband (BVV) die durch die Corona-Krise vorzeitig beendete Saison werten will. Dabei könnte die Regelung, die die Volleyballer getroffen haben, zum Vorbild für zahlreiche andere Sportverbände werden. Schließlich stehen aktuell alle Sportarten vor dem gleichen Problem: Das Coronavirus und seine Folgen haben den Spielbetrieb jäh beendet. Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob man die Saison 2019/2020 überhaupt sportlich werten sollte – und wenn ja, wie?

Der BVV hat nun als erster großer Sportverband eine Lösung für das Problem gefunden. Die Regelung sieht vor, dass jene Teams, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs uneinholbar Spitzenreiter waren, zum Meister der jeweiligen Liga erklärt werden. Das ist zunächst wenig überraschend. Ebenso dürfen Mannschaften, die auf einem Aufstiegsplatz lagen und nicht mehr überholt werden konnten, zur kommenden Saison in die nächsthöhere Liga aufrücken. Vereine, die bereits sicher als Absteiger feststanden, müssen die Liga nach unten hin verlassen.

Doch was ist mit den Wackelkandidaten – also den Mannschaften, die bei Saisonabbruch zwar auf einem Aufstiegsplatz lagen aber noch hätten verdrängt werden können? Oder denen, die auf einem Abstiegsplatz waren, die Liga aber rechnerisch noch hätten halten können? Hier hat sich der Verband dazu entschieden, zugunsten der betroffenen Teams einen aus deren Sicht optimalen verlauf der entfallenen Spieltage anzunehmen. Konkret bedeutet das: Wer auf einem Aufstiegsplatz war, darf aufstiegen. Potentielle Absteiger, die noch eine Chance hatten, die Liga zu halten, dürfen bleiben. Darüber hinaus dürfen sogar Teams aufsteigen, die zum Zeitpunkt des überraschenden Saisonendes nicht auf einem Aufstiegsplatz lagen. Nämlich dann, wenn sie die Aufstiegsränge theoretisch noch hätten erreichen können.

Zusammengefasst heißt das also: Wer noch eine Chance auf den Klassenerhalt hatte, darf bleiben. Wer noch eine Chance auf den Aufstieg hatte, darf aufsteigen. Eine großzügige Regelung, die den Vereinen entgegenkommt. Und ein Modell, das vielleicht auch in anderen Sportarten Schule machen könnte.

Die Volleyballer des TV Gunzenhausen haben derweil andere Probleme. Theoretisch sei es schon denkbar, irgendwann wieder in den Ligabetrieb einzusteigen, sagt Hoyer. "Aber wir müssten erst einmal wieder mit einer Jugend starten. Und wir haben einfach niemanden, der ein regelmäßiges Jugendtraining anbieten kann." Solange das so ist, bleibt nur die Erinnerung an bessere Zeiten.

Gunzenhausen. Früher war Gunzenhausen fast so etwas wie eine Volleyball-Hochburg. Die Damen spielten in der Bayernliga, die Herren gingen in der Landesliga an den Start – sportlich waren die Volleyballer des TV 1860 also sehr gut aufgestellt. Doch inzwischen ist es ziemlich genau zehn Jahre her, dass in der Altmühlstadt zum letzten Mal im Ligabetrieb aufgeschlagen wurde. "Die Saison 2009/2010 haben wir noch gespielt, dann war Schluss", erinnert sich Martin Hoyer. Er ist Abteilungsleiter Volleyball beim TV Gunzenhausen. Doch die goldenen Zeiten sind längst vorbei. Das ehemalige Landesliga-Team, zu dem auch Hoyer gehört, trifft sich noch einmal pro Woche zum Training. Außerdem gibt es eine Freizeitmannschaft. Mehr Volleyball ist nicht mehr in Gunzenhausen. "Uns ist damals das Spielermaterial ausgegangen", sagt Hoyer. Junge Talente seien zum Studieren weggezogen und nicht mehr zurückgekommen. "Die Anzahl der akademischen Berufe ist in der Region halt begrenzt." Außerdem hakte es in der Jugendarbeit, man tat sich schwer, Trainer zu finden.

Weil Hoyer und seine Mitstreiter den Ligabetrieb schon seit zehn Jahren hinter sich gelassen haben, ist für sie auch nicht mehr so wichtig, wie der Bayerische Volleyball Verband (BVV) die durch die Corona-Krise vorzeitig beendete Saison werten will. Dabei könnte die Regelung, die die Volleyballer getroffen haben, zum Vorbild für zahlreiche andere Sportverbände werden. Schließlich stehen aktuell alle Sportarten vor dem gleichen Problem: Das Coronavirus und seine Folgen haben den Spielbetrieb jäh beendet. Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob man die Saison 2019/2020 überhaupt sportlich werten sollte – und wenn ja, wie?

 

Nur wenige Absteiger

 

Der BVV hat nun als erster großer Sportverband eine Lösung für das Problem gefunden. Die Regelung sieht vor, dass jene Teams, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs uneinholbar Spitzenreiter waren, zum Meister der jeweiligen Liga erklärt werden. Das ist zunächst wenig überraschend. Ebenso dürfen Mannschaften, die auf einem Aufstiegsplatz lagen und nicht mehr überholt werden konnten, zur kommenden Saison in die nächsthöhere Liga aufrücken. Vereine, die bereits sicher als Absteiger feststanden, müssen die Liga nach unten hin verlassen.

Doch was ist mit den Wackelkandidaten – also den Mannschaften, die bei Saisonabbruch zwar auf einem Aufstiegsplatz lagen aber noch hätten verdrängt werden können? Oder denen, die auf einem Abstiegsplatz waren, die Liga aber rechnerisch noch hätten halten können? Hier hat sich der Verband dazu entschieden, zugunsten der betroffenen Teams einen aus deren Sicht optimalen Verlauf der entfallenen Spieltage anzunehmen. Konkret bedeutet das: Wer auf einem Aufstiegsplatz war, darf aufstiegen. Potentielle Absteiger, die noch eine Chance hatten, die Liga zu halten, dürfen bleiben. Darüber hinaus dürfen sogar Teams aufsteigen, die zum Zeitpunkt des überraschenden Saisonendes nicht auf einem Aufstiegsplatz lagen. Nämlich dann, wenn sie die Aufstiegsränge theoretisch noch hätten erreichen können.

 

Großzügige Lösung

 

Zusammengefasst heißt das also: Wer noch eine Chance auf den Klassenerhalt hatte, darf bleiben. Wer noch eine Chance auf den Aufstieg hatte, darf aufsteigen. Eine großzügige Regelung, die den Vereinen entgegenkommt. Und ein Modell, das vielleicht auch in anderen Sportarten Schule machen könnte.

Die Volleyballer des TV Gunzenhausen haben derweil andere Probleme. Theoretisch sei es denkbar, irgendwann wieder in den Ligabetrieb einzusteigen, sagt Hoyer. "Aber wir müssten erst einmal wieder mit einer Jugend starten. Und wir haben einfach niemanden, der ein regelmäßiges Jugendtraining anbieten kann." Solange das so ist, bleibt nur die Erinnerung an bessere Zeiten.

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