Gaunerei in Gunzenhäuser und Treuchtlinger Spielsalon

12.2.2020, 05:55 Uhr
Gaunerei in Gunzenhäuser und Treuchtlinger Spielsalon

© Salome Kegler / dpa

So jedenfalls sah es die Staatsanwaltschaft – und klagte Ali H. (49) und Mehmet C. (39, Namen geändert) an. Die beiden Familienväter aus der Region, die entfernt miteinander verwandt sind, sollen demnach in Treuchtlingen "Sindbad" gemeinsam dazu gebracht haben, auf kleine Einsätze überproportional große Gewinne auszuschütten – und zwar bei jedem Spiel. Und in Gunzenhausen soll es Mehmet C. alleine zustande gebracht haben, dass sich der Spielautomat ganz besonders spendabel zeigte. Insgesamt, so rechnete Staatsanwalt Felix Stiklorus vor, hätten die Angeklagten im Sommer 2018 so rund 3600 Euro ergaunert.

Der Trick: "Sindbad" hatte eine elektronische Macke, die die Männer laut Stikorus gekannt und genutzt haben. Das Programm geriet nämlich immer dann gehörig durcheinander, wenn man den Geldspielautomaten während eines laufenden Spiels vom Stromnetz nahm, sprich: den Stecker zog. Und genau das soll Haupttäter Mehmet C. gemacht haben, im Gunzenhäuser Spielsalon sogar mehrfach, was Bilder einer Überwachungskamera auch zeigten.

Erfahrung im "Steckerziehen"

Seine Begründung: Mal habe das Gerät seinen Einsatz nicht angezeigt, ein andermal habe die Apparatur, die seinen Gewinn (gut 800 Euro) auswerfen sollte, schon nach 200 Euro gestreikt. Die Aufsichtsperson zu rufen sei seiner Ansicht nach nicht notwendig gewesen, denn: Er habe damals selbst eine Gaststätte betrieben, in der fünf Geldspielautomaten standen. Deshalb habe er sich mit diesen Geräten ausgekannt und gewusst, wie man sie nach solchen Pannen wieder zum Laufen bekomme: durch Steckerziehen eben.

Zum Verhängnis wurde dem derzeit arbeitslosen Mehmet C. in erster Linie seine Gier: Als nämlich die Angestellte des Gunzenhäuser Spielsalons spät am Abend des 31. Juni 2018 ihren Chef anrief, um ihm vom defekten Geldauswurf zu berichten, ordnete der an, sie solle die Personalien des Zockers aufnehmen, er werde sein Geld am nächsten Tag bekommen. Doch dem Betreiber des Salons kam die Sache spanisch vor. Er fragte beim Hersteller des Automaten an, ob sich "Sindbad" manipulieren lasse, und als der bejahte, alarmierte er die Polizei, die Mehmet C. beim vermeintlichen Gewinnübergabe-Termin verhaftete. Ein Protokoll, das ein Experte des Herstellers auswertete lieferte Indizien für eine Manipulation, das Video einen stichhaltigen Beweis.

"Anklage klar bestätigt"

Und so sah der Staatsanwalt nach etwa drei Stunden Verhandlung und fünf Zeugenbefragungen denn auch "ganz klar die Anklage bestätigt". Ali H. sei bei dem Computerbetrug in Treuchtlingen dabei gewesen und habe gemeinsam mit Mehmet C. "die Tat begangen". Seine selbst behauptete Ahnungslosigkeit sei "unglaubwürdig".

Mehmet C. wiederum habe zugegeben, in der Gunzenhäuser Spielhalle bei "Sindbad" einmal den Stecker gezogen zu haben, seine Begründung sei jedoch wenig glaubhaft. Und das Video zeige, dass er noch eine weitere Manipulation begangen habe. Hinzu komme, dass die Polizei auf seinem Smartphone Google-Abfragen entdeckt habe, mit denen gezielt nach Manipulationsmöglichkeiten für Geldspielautomaten gesucht wurde. Mehmet C. hatte dazu zunächst erklärt, er habe das "einfach nur sehen wollen". Später, im berühmten "letzten Wort", das Angeklagten vor Gericht zugestanden wird, hatte er dann behauptet, er habe sich damals als Gastwirt gegen Manipulationen anderer an seinen Automaten wappnen wollen.

Staatsanwalt Felix Stiklorus forderte für den Steinbrucharbeiter Ali H. eine Verurteilung zu 70 Tagessätzen à 15 Euro, Mehmet C. sollte nach seinen Vorstellungen 120 Tagessätze in gleicher Höhe bezahlen. Dabei berücksichtigte er zwar, dass die Angeklagten nicht vorbestraft seien, attestierte ihnen aber andererseits "erhebliche kriminelle Energie".

Kein klares Bild

Jedoch: Zumindest der Treuchtlinger Fall erwies sich als Reinfall für die Ermittler. Richter Ludwig Strobl sprach Ali H., der während der gesamten Verhandlung seine Unschuld beteuert hatte, frei. Und auch bei Mehmet C. stehe es, so Strobl, "nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest", dass er die beiden in Frage kommenden Automaten in der Eisenbahnerstadt manipuliert habe. Es gebe in diesem Fall keine Zeugen, und dass Mehmet C. die Stromzufuhr zu den Geräten unterbrochen habe, könne nicht belegt werden - vor allem, weil dem Gericht keine Videoaufzeichnungen vorgelegt werden konnten.

Zwar wurden solche gemacht und den Ermittlern auch übergeben – aber der als Zeuge befragte Kripo-Beamte musste einräumen, dass mit den ihm verfügbaren Programmen kein klares Bild von den Vorgängen zu erkennen gewesen sei. Also wurde Mehmet C. nur wegen des Falls in Gunzenhausen verurteilt, bei dem er lediglich 200 Euro ergaunert hatte: 60 Tagessätze à 15 Euro hielt Richter Strobl für "Tat und Schuld angemessen". Der Angeklagte habe "Probleme mit einer Spielsucht", was Strobl zu seinen Gunsten wertete. Und weil er finanziell klamm sei, könne er die 900 Euro in Raten zu je 50 Euro abstottern.

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