Gnotzheim: Landwirt sieht Zukunft seines Betriebs gefährdet

9.1.2015, 13:00 Uhr
Gnotzheim: Landwirt sieht Zukunft seines Betriebs gefährdet

© Limes-Luftbild

Werner und Marion Seefried sind alles andere als Streithansel, die böse Absichten gegen Nachbarn und Allgemeinheit hegen. Sie betonen: „Wir wollen der Gemeinde keinen Schaden zufügen. Wir wollen auch nicht, dass die Gemeinde an Einwohnerzahl verliert, sie soll sich weiter entwickeln können.“ Und: „Wer in Gnotzheim bauen will, soll die Möglichkeit dafür bekommen.“
Die entscheidende Frage ist natürlich, wo ein neues Baugebiet entstehen sollte.

Die Seefrieds argumentieren, dass die Vergrößerung der „Brachgasse“ zu sehr an ihren Hof, einen Schweinezucht- und -mastbetrieb mit mehreren hundert Tieren, heranrücken würde. Probleme und Auseinandersetzungen wären absehbar. Deshalb der Gang vors Gericht. In der Klageschrift, erstellt von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Prof. Hauth & Partner, heißt es: „Wenn die ersten Häuser bezogen sind, wird es nicht mehr lange dauern, bis die ersten Bewohner sich gegen den Schweinemastbetrieb zur Wehr setzen.“ Dem Landwirt würde dann nicht nur das Leben schwer gemacht. Vor allem würden notwendige Erweiterungen unmöglich sein. Solche Erweiterungen würden wegen den von der EU geplanten weiteren Vorgaben zur Schweinehaltung zwingend notwendig werden.

Die Klage werde jetzt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, eingereicht, weil die Grundstücke, die zukünftig bebaut werden sollen, derzeit noch im Eigentum der Gemeinde stehen. Diese habe es also in der Hand, die Bebauung zuzulassen beziehungsweise zu verhindern. Fachanwalt Professor Dr. Michael Hauth, der auch schon an anderer Stelle im Gunzenhäuser Land juristischer Begleiter von Landwirten ist, drückt die Hoffnung aus, dass die Gemeinde die Grundstücksinteressenten auf die Problematik hinweisen und ihnen nicht Parzellen verkaufen wird, „von denen im Augenblick gar nicht absehbar ist, ob sie jemals bebaut werden können“. Für eine weitere Baulandausweisung bestünden in Gnotzheim an anderer Stelle wesentlich günstigere Möglichkeiten.

Angebot an die Gemeinde

Das ist genau der springende Punkt, jedenfalls in den Augen von Kläger Werner Seefried. Er kann nicht einsehen, warum unbedingt eine Erweiterung von „An der Brachgasse“ vollzogen werden muss. Der Bauer argumentiert, er sei seit über 20 Jahren an einer zielorientierten gemeindlichen Entwicklung interessiert. Diese könnte nach seiner Überzeugung in einem Areal Richtung Gunzenhausen erfolgen. Dort hat der Landwirt ein kirchliches Grundstück gepachtet. Schon mehrfach habe er angeboten, auch vor Kurzem, diesen Pachtvertrag aufzulösen, damit hier Wohnbebauung entstehen könne. Dieses Areal sei ja auch schon einmal für eine Bebauung vorgesehen gewesen. Bürgermeister und Gemeinderat seien aber nicht auf sein Angebot eingegangen, sie hätten es „ignoriert“, bedauert Werner Seefried.

Der Kläger verweist außerdem auf den Leerstand von Häusern im Ortskern. Hier seien durchaus Möglichkeiten vorhanden, Bauwünsche zu erfüllen. Das läge mit Sicherheit im Interesse der Gemeinde. Im Ortskern seien schließlich Kanal-, Straßen-, Wasser- und Stromnetz vorhanden und müssten von der Gemeinde in Ordnung gehalten werden. Seefried betont, die Gemeinde habe nie in der Bevölkerung nachgefragt, ob sie solche leer stehenden Häuser kaufen könne. Im Zuge der Kläranlagensanierung sei sogar ein leer stehendes Haus komplett abgerissen worden. Das Grundstück diene jetzt als „voll erschlossener Brennholzlagerplatz“, so der Hinweis des Klägers.

Er sieht das Landwirtschaftsamt und den Bauernverband auf seiner Seite. Diese beiden Einrichtungen seien wie er der Ansicht, dass die künftige Nähe der Wohnbebauung zum landwirtschaftlichen Betrieb problematisch wäre und wenigstens die Bebauung am äußersten Rand des Erweiterungsgebiets unterbleiben müsse.

1991 siedelte die Vorgängergeneration der Familie Seefried aus dem Ortskern nach draußen aus. Damals schien alles noch in Ordnung zu sein. Auch mit der jetzigen Situation kann Werner Seefried nach eigener Aussage gut leben. Entscheidend sei, ob und wie es für ihn, einen dreifachen Familienvater, weitergehen könne. Im Jahr 2013 sei der Neubau eines Deck- und Wartestalles genehmigt worden. Ein Gutachten habe zuvor ergeben, dass der Abstand zum vorhandenen Baugebiet I „An der Brachgasse“ ausreichend sei – mit Blick auf die voraussichtlichen Geruchsimmissionen im Umfeld der geänderten Schweinehaltungsanlage.

Wie in solchen Fällen typisch, lässt sich in einem kleinen Ort das rein Sachliche vom Persönlichen nicht immer trennen. Man kennt sich seit Jahren und Jahrzehnten. Das Ehepaar Seefried drückt seine Enttäuschung über Bürgermeister Josef Weiß und die Art und Weise der Beratungen im Gemeinderat deutlich aus. Weiß sei nie auf die Seefrieds zugegangen, es habe nie ein Gespräch gegeben. Man fühle sich deshalb übergangen. Dabei habe man im Laufe des Bebauungsplanverfahrens mehrmals mitgeteilt, notfalls vor Gericht zu gehen. Gleichzeitig sind Werner und Marion Seefried darum bemüht, dass sich die Emotionen in Grenzen halten und das gedeihliche Miteinander nicht unmöglich gemacht wird, so ihre Worte im Gespräch mit dem Altmühl-Boten.

Jetzt sind erst einmal die Verwaltungsrichter in München am Zug. Sie müssen abklären, ob der Bebauungsplan „An der Brachgasse – Abschnitt 2“ unwirksam ist und ob die Gemeinde als Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Bis es zum Abschluss des Prozesses kommt, kann allerdings noch viel Zeit vergehen – Zeit, in der Fakten zuungunsten des landwirtschaftlichen Betriebs Seefried eintreten könnten. Der Kläger hält deshalb eine einstweilige Verfügung für denkbar, mit der eine Wohnbebauung in Richtung des Hofs bis zum Urteil unterbunden werden könnte.

Ein Bericht über die Position der Gemeinde folgt.

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