Ins Altenheim nur noch mit Negativ-Test

11.12.2020, 06:01 Uhr
Die Staatsregierung hat die Besuchsregelung für Altenheime verschärft, um die Bewohner möglichst vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen.

Die Staatsregierung hat die Besuchsregelung für Altenheime verschärft, um die Bewohner möglichst vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen.

Wie bisher ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, und es besteht Maskenpflicht. Die Heime müssen – wie bisher – ein Schutz- und Hygienekonzept für ihre Einrichtung haben. Besucher des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes (BvSH) müssen sich vor ihrem Besuch anmelden. Die Bewohner der Stationen dürfen jeden zweiten Tag wechselweise von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen.

Die wichtigsten Änderungen für Besucher: Jeder Besucher muss ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis mitbringen. Antigen-Schnelltests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, PCR-Tests dürfen nicht älter als drei Tage sein.


Kostenlose FFP2-Masken: So soll die Vergabe ablaufen


Im BvSH können momentan noch keine Tests angeboten werden. Besucher werden deshalb gebeten, die Teststation in der Alemannenstraße zu nutzen. Dort werden die Tests kostenlos durchgeführt. Eine Anmeldung ist hier zwingend erforderlich unter Telefon 0961/309776 oder auf der Webseite des Landratsamtes. Auch im BvSH soll zeitnah eine Testmöglichkeit entstehen, teilt die Stadt Gunzenhausen mit.

FFP2-Maske ist für Besucher Pflicht

Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts im Heim eine FFP2-Maske tragen (im Fachhandel erhältlich). Künftig werden Besucher eine Maske pro Bewohner und Woche im Heim erhalten, die sind derzeit allerdings noch nicht ausgeliefert. Die Begleitung Sterbender ist jederzeit möglich.

Den Verantwortlichen im Burkhard-von-Seckendorff-Heim sei bewusst, dass es sich um einschneidende Veränderungen handle, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Sie bäten jedoch im Sinne der Gesundheit der betagten Bewohner um Verständnis.

Der Inhalt der 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die das Verhalten in Gesundheitseinrichtungen und Heimen regelt, ist auf der Internetseite der Stadt zu finden.

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