Kopf einer Gunzenhäuser Bande muss in den Knast

16.2.2017, 06:01 Uhr
Kopf einer Gunzenhäuser Bande muss in den Knast

© Jürgen Eisenbrand

Im vorliegenden Fall, der in zweiter Instanz vor der 1. Großen Jugendkammer des Ansbacher Landgerichts verhandelt wurde, hatte Alexander D., zusammen mit vier Kumpanen, die neben ihm auf der Anklagebank saßen, den 15 Jahre alten Peter S.* aus Muhr am See insgesamt viermal "abgezockt". Die Beute: Drogen, Geld, diverse Kleidungsstücke und andere Wertsachen, darunter Drogenutensilien.

Peter S., ein unscheinbarer, schmächtiger Bursche, fühlte sich nach Überzeugung des Gerichts von dem muskelbepackten, bekanntermaßen gewaltbereiten Drahtzieher der Verbrechen derart eingeschüchtert, dass er zunächst aus Angst schwieg. Er hatte, so schildert es Richter Krach, zunächst sogar noch versucht, sich mit seinem körperlich überlegenen Gegner, in dessen Drogenrevier er eingedrungen war, zu verbünden.

"Konkurrenz ausschalten"

Zusammen – so das "logische" (Krach) Kalkül – hätte man die Geschäfte ausbauen können: "Man hätte eine Filiale in Treuchtlingen gründen oder die Konkurrenz in Gunzenhausen ausschalten können", so Krach: "Aber das ging schief, weil Alexander D. wie gewohnt weitermachte."

Kopf einer Gunzenhäuser Bande muss in den Knast

© Jürgen Eisenbrand

Und so hatte das Opfer nach dem vierten Fall, der wie die beiden zuvor an der Altmühlbrücke in Muhr am See spielte, genug — und offenbarte sich den Eltern und der Polizei. "Er hatte die Traute, zuzugeben, dass er einen Drogenhandel aufgebaut hatte", sagte Krach fast ein wenig anerkennend, "und er hat sich damit selbst belastet."

Alexander D. sei "der große Macher" bei diesen Verbrechen gewesen, stellte Krach fest. Weshalb auch die Strafen seiner Komplizen deutlich milder ausfielen: Als Mitläufer gilt demnach auch Alexander Ds. Neffe Tomas D., den Krach wegen Beihilfe bei diversen Delikten zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilte. Und auch für ihn fand er deutliche Worte: "Wenn Sie uns weismachen wollen, Sie hätten nichts gewusst — das glaubt Ihnen kein Mensch", kanzelte er den ebenfalls schon polizeibekannten 22-Jährigen ab. "Sie wussten Bescheid, und die anderen auch!"

Das Verhängen einer Bewährungsstrafe sei ihm deshalb "nicht leichgefallen", sagte Krach, sie sei aber "gerade noch so" möglich gewesen. Aber nur, weil Tomas D. sich von seinem Umfeld gelöst, eine Lehre begonnen und eine feste Freundin habe. "Nur deshalb bekommen Sie diese allerletzte Chance, verstanden?", fragte Krach den Angeklagten, der mit einem verschüchterten "Jawohl" antwortete.

Die drei weiteren Beschuldigten kamen ebenfalls mit Bewährungsstrafen davon, wobei Lewan P.*, der im Auftrag des "großen Machers" mit dem Opfer in dessen Zimmer gegangen und Geld und Wertsachen eingesammelt hatte, einen besonderen Strafrabatt bekam. Denn als Einziger des Quintetts verhielt sich der 17-jährige Verkäufer aus Gunzenhausen "vernünftig" (Krach), indem er auf Anraten seiner Verteidigerin Sigrid Niesta-Weiser vor Gericht aussagte. Alle anderen schwiegen — ebenfalls nach dem Willen ihrer Anwälte; eine Strategie, die Krach, woran er keinen Zweifel ließ, für grundfalsch hielt. Mildere Strafen wären durchaus möglich gewesen, sagte Krach nach dem Urteilsspruch zum Altmühl-Boten.

Und so muss Alexander D. nun — unter Anrechnung einer früheren dreijährigen Jugendstrafe — für sechs Jahre ins Jugendgefängnis; eine vorzeitige Entlassung hält Richter Krach für sehr unwahrscheinlich. Denn: Es sei "mehr als schlimm", was sich der 21-Jährige – " so kurz nach Ihrer Entlassung" – geleistet habe. Krach attestierte dem Angeklagten einen "hohen Erziehungsbedarf" und forderte ihn eindringlich auf, in der Haft eine Ausbildung zu machen, sich in soziotherapeuthische Behandlung zu begeben und sich "einen vernünftigen Lebenswandel" anzueignen. Wenn nicht, sehe er schwarz für dessen Zukunft.

*Name geändert