Mit dem Anbau ans Kinderhaus geht‘s voran

26.2.2015, 18:00 Uhr
Mit dem Anbau ans Kinderhaus geht‘s voran

Das ist notwendig, da künftig zwei Gruppenräume im Kinderhaus genau übereinander liegen werden. Ein Ortstermin im Januar habe gezeigt, dass eine Schalldämmung unabdingbar sei, berichteten alle übereinstimmend, die damals mit dabei waren und selber hörten, wie sich eine Gruppe tobender Kinder im Obergeschoss auf den Raum direkt darunter auswirken kann. Wie dies am effektivsten zu bewerkstelligen ist, soll nun die Fachfirma ermitteln. Das Gutachten wird laut Gerbing rund 1000 Euro Kosten. Der Inhaber der Gunzenhäuser Architekturwerkstatt Gerbing hatte bereits ein entsprechendes Angebot von der kontaktierten Firma dabei.

Der Anbau im Norden des Gebäudekomplexes wird am oberen Ende geringfügig über die vorhandene Stützmauer zu den Parkplätzen hin hervorragen. Dies stellt nach Worten des Planers aber kein Problem dar, weil der Anbau ohnehin vom Boden aus eine Höhe von etwa 1,30 Metern überwinden muss, um auf das Erdgeschoss-Niveau des bestehenden Gebäudes zu kommen. Der Kubus soll verputzt werden und sich in der bereits vorhandenen dunkelroten Farbe in die Optik des Ensembles einfügen.

Die Gesamtbaukosten bezifferte Gerbing auf 365 000 Euro, darin nicht enthalten sind allerdings die Kosten für die oben erwähnte Schalldämmung. Vom Staat sind erhebliche Zuschüsse zu erwarten, allerdings ist noch nicht klar, in welcher Höhe. Mit den Bauarbeiten soll im Spätsommer begonnen werden. Der Betrieb im Kinderhaus werde davon kaum gestört.

In einem weiteren Tagesordnungsging es um einen „Qualitätsbonus“, den das „Kinderhaus am Mönchswald“ künftig erhalten soll. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung der bayerischen Staatsregierung. Gemäß einem Schreiben des Familienministeriums wurde im vergangenen Sommer beschlossen, dass der staatliche Zuschuss zu den Elternbeiträgen zunächst zurückgestellt wird. Die vorgesehenen Mittel sollen stattdessen für Qualitätsverbesserungen direkt an die Kindertageseinrichtungen gehen. Voraussetzung für die Bewilligung des „Qualitätsbonus plus“ ist, dass die Kommune ihren Förderanteil ebenfalls in Höhe dieser staatlichen Bonuszahlung anpasst. Für das Jahr 2015 geht es um einen Betrag von rund 14 500 Euro, den der Freistaat Bayern im Rahmen dieses „Qualitätsbonus plus“ an die Einrichtung zahlt.

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