Aus dem Ausschuss

Treuchtlinger Stadtverwaltung soll digitaler werden

21.12.2021, 05:20 Uhr
Treuchtlinger Stadtverwaltung soll digitaler werden

© Foto: Benjamin Huck

Der Weg dahin scheint allerdings von für die Allgemeinheit, und auch für unsere Leserinnen und Leser, sehr schwierigem Fachjargon und unsäglichen Hindernissen gespickt zu sein. Ein straffer Zeitplan macht den zuständigen Mitarbeitern genauso zu schaffen wie einige Dispute innerhalb der Stadtverwaltung, verspätete Vorgaben des Freistaats und die schiere Menge an Diensten der Verwaltung, welche digitalisiert werden müssen.

Das Ziel, das über all dem schwebt, ist weniger Bürokratie, mehr Transparenz der Verwaltung und über allem stehend: Die Möglichkeit, bei Behördengängen künftig nicht mehr den heimischen Schreibtisch verlassen zu müssen.

Die Stadt Treuchtlingen befindet sich bei allen drei Punkten allerdings noch kurz hinter der Startlinie. Insgesamt 90 Dienstleistungen sollen bis Ende 2022 digital angeboten werden. 52 von ihnen kann und will die Stadtverwaltung nun über das sogenannte "Bayernportal" beziehen, einer Plattform des Freistaats Bayern, die fertige Online-Anwendungen für die Kommunen zur kostenlosen Verwendung bereitstellt.

Treuchtlinger Stadtverwaltung soll digitaler werden

© Stadt Treuchtlingen, NN

Der Rest muss entweder selbst ausgearbeitet oder auf dem Markt eingekauft werden - ein Kraftakt, mit dem sich derzeit jede Kommune des Landes in Eigenregie befasst, um am Ende die selbe oder zumindest eine sehr ähnliche Dienstleistung einzurichten.

2022 muss alles fertig sein

Bis man sich nicht mehr persönlich bei der Stadt melden muss, um ein Gewerbe anzumelden oder seine standesamtliche Trauung vorzubesprechen, ist es aber noch ein weiter Weg. Dies machte Gräsing direkt zu Beginn seines Vortrags deutlich.

Neuigkeiten gab es einige zu vermelden: Demnach wurde in diesem Jahr das Erste Bayerische Digitalgesetz verabschiedet, das wiederum den Stellenwert der Digitalisierungsarbeit in der Kommune unterstreicht. Hausintern wurden zahlreiche Workshops durchgeführt, deren Ziel es war, die bis zu 300 Dienste der Treuchtlinger Verwaltung zu katalogisieren und zu priorisieren.

Zudem ist die Stadt Treuchtlingen nun Mitglied im Verein "Mehr Demokratie", welcher die im laufenden Jahr mehrfach stattgefundenen Online-Bürgerversammlungen mit Livestream und Chat-Funktion ausdrücklich gelobt hat. Dieses Streaming-Modell macht nun Schule und soll auch von anderen Kommunen aufgegriffen werden.

Erarbeitet hat die Verwaltung außerdem einen Digitalisierungsplan, welcher den Umgang mit Vorgaben, Zielen und deren Umsetzung künftig regeln soll. Er wurde gemeinsam mit dem Digital-Journalisten Markus Feilner erarbeitet, welcher im Digitalisierungsausschuss auch live zugeschaltet war.

Schwierig zu vermitteln war dem Ausschuss indessen die Notwendigkeit von sogenannten "Offenen Standards", wenn es um die Ausarbeitung digitaler Dienstleistungen geht. Offene Standards ermöglichen es, alle möglichen Arten von Daten frei und ohne Veränderungen mit anderen zu teilen. Dies ist auch in kommunalen Diensten zu empfehlen, weil dort derart viele Abteilungen, über- und untergeordnete Instanzen mit jeweils eigenen Programmen miteinander zusammenarbeiten müssen.

Derzeit sei Deutschland noch "ein föderaler Staat mit einer wuchernden Infrastruktur", formulierte dies etwa Treuchtlingens Bürgermeisterin, Kristina Becker. Jahrzehntelang habe jede politische Institution des Landes, von der Kommune bis hin zum Freistaat und dem Bund "sein eigenes Süppchen gekocht", stimmte Gräsing zu.

Standardisierte Lösungen

"Das rächt sich nun", konkludierte der EDV-Beauftragte der Stadt, und verwies auf die an vielen Stellen nicht miteinander kompatiblen Programme, für die man sich jeweils entschieden habe.

Nur mit standardisierten Lösungen könne man auch föderal eine Digitalisierung der Verwaltung meistern. Nach einer längeren Diskussion rang sich der Ausschuss zu einem Empfehlungsbeschluss durch. Die Verwaltung ist nun beauftragt, künftig gemäß bestimmter Grundsätze Software auszuwählen: Diese soll die jeweils geltende Gesetzesgrundlage erfüllen, im Idealfall digital-souverän und nachhaltig sein und im offenen Dateiformat gestaltet sein. "Open Source", zu deutsch offener Standard, ist demnach immer zu bevorzugen, wenn diese Lösung gleichwertig ist.

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