Abkochgebot größtenteils aufgehoben

Trinkwasser: Reckenberg-Gruppe gibt Entwarnung für ihr Gebiet - Ausnahmen gibt es

2.8.2021, 16:34 Uhr
Nur wenige Gemeinden in den einst vier betroffenen Landkreisen müssen ihr Trinkwasser noch abkochen.

© Patrick Pleul/dpa Nur wenige Gemeinden in den einst vier betroffenen Landkreisen müssen ihr Trinkwasser noch abkochen.

"Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Abkochgebot bedingt durch die starken Niederschlagsereignisse und der bakteriologischen Verunreinigung des Trinkwassers nun vollständig aufgehoben wurde", heißt es auch vonChristof Lautner, Werkleiter der Reckenberg-Gruppe (RBG), Montagvormittag. Alle eingeleiteten Sofortmaßnahmen zeigten Wirkung. Durch zahlreiche Trinkwasserproben wurde nachgewiesen, dass im Trinkwassernetz keine Keime mehr festgestellt wurden. Diese Entwarnung bezieht sich auf das Netz der RBG.


Abkochgebot: Das war der Stand zuvor am 30. Juli


Doch es gibt noch Ausnahmen. Für die Kernstadt Roth gilt derzeit noch die Abkochanordnung. Lautner erklärt, dass er nur Auskunft über die Gemeinden geben kann, die direkt von der RBG versorgt werden. In die Lage bei den Zwischenanbietern, bekomme er keinen Einblick.

Im Landkreis Neustadt Aisch/Bad Windsheim gilt das Abkochgebot nur noch für die Gemeinde Marktbergel und deren Ortsteile. Der restliche Landkreis ist nicht mehr betroffen.


Nicht mehr abkochen müssen seit Montag, 2. August, folgende Gemeinden im Landkreis Ansbach:

  • Arberg mit den Gemeindeteilen Eybburg, Georgenhaag, Gothendorf, Großlellenfeld, Kemmathen, Kleinlellenfeld und Mörsach
  • Bechhofen mit den Gemeindeteilen Aub, Fröschau, Grossenried, Heinersdorf, Kallert, Kaudorf, Kleinried, Liebersdorf, Mörlach, Reichenau, Sachsbach, Selingsdorf, Voggendorf, Weidendorf und Wiesethbruck
  • Burgoberbach mit den Gemeindeteilen Burgoberbach, Dierersdorf, Gerersdorf, Neuses, Niederoberbach, Reisach und Sommersdorf
  • Merkendorf mit den Gemeindeteilen Triesdorf-Bahnhof Ost, Dürrnhof, Gerbersdorf, Heglau, Hirschlach, Merkendorf, Neuses, Weißbachmühle und Willendorf
  • Ornbau mit den Gemeindeteilen Gern, Haag, Obermühl, Oberndorf, Ornbau, Stadtmühle und Taugenroth
  • Weidenbach mit den Gemeindeteilen Esbach, Kolmschneidbach, Leidendorf, Nehdorf, Rosenhof, Triesdorf, Weidenbach und Weiherschneidbach
  • Wolframs-Eschenbach mit den Gemeindeteilen Biederbach, Waizendorf und Wolframs-Eschenbach

Eine vollständige Auflistung, der durch die RBG versorgten Orte, finden Sie hier. Diese müssen alle nicht mehr abkochen. (Artikel wurde um 16.30 Uhr aktualisiert).

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