Mit 230 Sachen unterwegs

Trunkenheitsfahrt mit fatalen Folgen

15.9.2021, 06:08 Uhr
Trunkenheitsfahrt mit fatalen Folgen

© Foto: Carsten Rehder/dpa

Angeklagt war ein 44-jähriger selbstständiger Autohändler aus dem Landkreis Ansbach, der bis vor Kurzem in der Nähe von Gunzenhausen wohnte. Seine Geschäfte gingen gut, er hatte eine Lebenspartnerin und mit ihr zusammen zwei kleine Kinder.

Erst Trennung, dann Pandemie

Die Abwärtsspirale begann sich im vergangenen Jahr zu drehen. Zuerst trennten sich beide, dann kam die Pandemie. Die einst florierende Branche Automobilan- und -verkauf stockte massiv, die Schulden drückten, der Unterhalt für die Kinder musste trotzdem gezahlt werden. Mit anderen Worten: Der Weltschmerz war bei Marko Schneider (Name geändert) groß.

Fatale Entscheidung Nummer eins: Ich gehe in die Kneipe und lasse es mir so richtig gut gehen. Fatale Entscheidung Nummer zwei: Die Kneipe liegt im "Niemandsland", weit weg vom neuen Wohnort, einer Mönchswaldgemeinde. Also den PS-starken BMW gestartet und hingefahren. Der Frust war groß, das Bier floss in Strömen, dazu vielleicht der eine oder andere Schnaps.

"Stopp! Polizei!"

Es war genau 23.22 Uhr an jenem 7. Oktober 2020, so protokollierte es später eine Streifenwagenbesatzung der Polizei, als die Beamten den BMW durch das nächtliche Lichtenau fahren sahen. War es die Fahrweise oder der Instinkt, das konnte nicht geklärt werden, jedenfalls beschlossen die beiden Ordnungshüter, genau diesen Fahrer zu kontrollieren. Sie schalteten ihr Blaulicht an, und im Rückspiegel sah der erschrockene Marko Schneider das Signal "Stopp! Polizei!"


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Jetzt folgte fatale Entscheidung drei: Gas geben, um der Streife zu entkommen. Er beschleunigte "auf Teufel komm raus", und das Rennen mit der Polizei nahm seinen Lauf. Es dauerte etwa acht Kilometer, die Tachonadel im Streifenwagen zitterte sich bis auf 230 Stundenkilometer hoch, gaben die Beamten später zu Protokoll.

Durch die Nacht gerast

Das Martinshorn heulte ununterbrochen, verzweifelt versuchte Schneider zu entkommen, aber die Polizisten blieben dran. Die beiden Pkw schossen durch die stockdunkle Nacht, passierten Kreuzungen, schnitten Kurven, bis auf einmal Marko Schneider die erste vernünftige Entscheidung an diesem Tag traf: Er gab auf, bremste, fuhr in einen Feldweg und stellte sein Auto ab.

Eine sofort verfügte Blutprobe ergab um exakt zwölf Minuten nach Mitternacht eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. "Absolut fahruntüchtig", sagte dazu Staatsanwältin Tina Schlauersbach. "Grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten", so heißt es ungeschminkt im später zugestellten Strafbefehl.

Zu einer mündlichen Hauptverhandlung kam es, weil Marko Schneider über seinen Rechtsanwalt Harald Tschampel Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte. In einem eilig einberufenen sogenannten Rechtsgespräch zwischen Anwalt, Staatsanwältin und Richter Armin Abendschein bekannte sich Schneider schuldig im Sinne der Anklage. "Er bedauert seinen Fehler und verspricht, dass sowas nicht wieder vorkommt", trug Anwalt Tschampel vor.


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Schneider ging es nicht um die Anfechtung von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro, also 2250 Euro, sondern wann er wieder seinen Führerschein bekommen darf. Da die Parteien sich nicht gütlich einigen konnten, wurde leicht verkürzt verhandelt. Zeugenaussagen der beiden Polizisten wurden überflüssig, weil die Tat als solches ja eingeräumt wurde.

Seinen Beruf könne er fast nicht mehr ausüben, klagte Schneider, "weil ich ja keine Probe- oder Überführungsfahrt mehr machen kann". Er wohne im ländlichen Raum, jeden Tag müsse ihn jemand zur Arbeit fahren und wieder nach Hause bringen. "Das alles ist sehr, sehr belastend."

Folgen eigenen Handelns

Staatsanwältin Schlauersbach blieb ungerührt: "Alles Folgen des eigenen Handelns", brachte sie das Geschehen von damals auf den Punkt. Oder um ein anderes Bild zu gebrauchen: Die Suppe hat er sich selbst eingebrockt, jetzt muss er sie auch auslöffeln.

Erster Schritt: seitdem keinen Schluck Alkohol mehr. Zweiter Schritt: kritische eigene Reflektion. Auch ein verkehrspsychologisches Aufbauseminar wurde schon angestrebt, machte der Verteidiger geltend. Er versuchte, alles für seinen Mandanten herauszuholen. Dieser zeigte sich auch reuig und vermittelte in keinster Weise das Bild eines Menschen, der seine Grenzen nicht kennen will. Gepflegte Frisur, gestutzter Vollbart, schickes Poloshirt, Jeans, schlanke Frisur, so saß er etwas hilflos neben seinem Anwalt und hörte das Plädoyer der Staatsanwältin.

Schlauersbach sprach von hoher immenser Gefährdung, hohem Tempo und: "Sie können froh sein, dass nichts passiert ist." Da am 4. November 2020 von der Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis für Marko Schneider auf unbestimmte Zeit eingezogen wurde, sprach sie sich dafür aus, diese Sperrfrist noch weitere sechs Monate zu verlängern.

Hohe Hürden

Doch selbst nach dieser Frist bekommen Verkehrssünder dieser Art den Schein nicht automatisch zugestellt. Der Betreffende muss einen Antrag stellen, und die Führerscheinstelle prüft, ob alle Eignungsvoraussetzungen vorliegen. Eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, kurz MPU genannt, wird in solchen Fällen gerne vorgeschrieben und angeordnet. Dabei wird die Fahreignung kritisch begutachtet, eine zusätzliche hohe Hürde.

Drei Monate ist die Mindestsperrfrist, dafür plädierte der Anwalt, und Richter Abendschein entschied sich für den Mittelweg: Fünf Monate muss Marko Schneider nun noch warten, bis er in dieser Sache aktiv werden kann. Dann hätte er insgesamt eine Fahrsperre von 16 Monaten.

"Das war keine einfache Trunkenheitsfahrt. Wenn nur das Geringste passiert wäre, säßen wir heute nicht hier, sondern beim Landgericht", hielt der Richter die Folgen dieses einen Tages im Oktober dem Angeklagten vor. Eine fatale Kettenreaktion mit ungeahnten Folgen, die noch lange anhalten werden. Da auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.