Reiterstaffel war im Einsatz

Verletzte Frau in Gunzenhausen war in psychischem Ausnahmezustand

14.10.2021, 15:36 Uhr
Zwischenzeitlich suchte eine Reitstaffel nach einem möglichen Täter und weiteren Spuren. Doch ein Gewaltdelikt konnte ausgeschlossen werden.

© Ralph Goppelt/vifogra, NN Zwischenzeitlich suchte eine Reitstaffel nach einem möglichen Täter und weiteren Spuren. Doch ein Gewaltdelikt konnte ausgeschlossen werden.

Die verletzte Frau, die am Waldrand in Gunzenhausen gefunden wurde, hat deutschlandweit Schlagzeilen gemacht. Es war zunächst unklar, ob es sich um ein Gewaltdelikt handelte. Die Polizei startete deshalb umgehend eine umfangreiche Suchaktion, um einen möglichen Täter zu stellen. Aus diesem Grund kam auch eine Reiterstaffel zum Einsatz, um nach dem möglichen Täter zu fahnden.

Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Nürnberg erklärte, sei die Reiterstaffel vom nächstgelegenen Ort, in dem Fall Nürnberg, mit Pferdehängern und den Beamten nach Gunzenhausen gekommen.


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Es klärte sich dann allerdings auf, dass die 26-Jährige sich die Verletzungen selbst zugeführt hatte. Die Suche nach einen möglichen Täter wurde somit eingestellt. Der Polizeisprecher aus Nürnberg erklärte, dass die Frau "Stich- und Schnittverletzungen" aufwies, die sie sich allerdings selbst zugefügt hat. Sie musste im Krankenhaus behandelt werden.

Diese Handlungen seien auf einen psychischen Ausnahmezustand der jungen Frau zurückzuführen. Die Polizei bittet deshalb zu respektieren, dass aus Gründen des Persönlichkeitsrechts keine weiteren Angaben zum Wohnort oder zu ihrem derzeitigen Zustand gemacht werden kann. Bekannt ist nur, dass sie außer Lebensgefahr ist.

Allgemein wird eine Verletzung von der Polizei als "schwer" bezeichnet, wenn sie einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus nach sich zieht. Der Polizeisprecher erklärte, dass es keinen Kriterienkatalog gäbe, nachdem man Verletzungen klassifizieren würde. Meist werden Pressemeldungen schnell nach Unfällen oder Verbrechen verfasst, um die Öffentlichkeit zügig zu informieren. Bei der Einstufung handle es sich also zunächst auf die erste Einschätzung der Polizeibeamten oder Rettungskräfte vor Ort.