Über 45 Prozent erstgeimpft

Weißenburg-Gunzenhausen: Keine Priorisierung mehr im Impfzentrum

23.6.2021, 17:15 Uhr

In den vergangenen Wochen wurden hauptsächlich nur die notwendigen Zweitimpfungen durchgeführt. Die registrierten Personen der dritten Priorisierungsgruppe haben nun weitgehend eine Termineinladung zur Impfung gegen das Coronavirus erhalten, sodass nun Termineinladungen an registrierte Personen ohne Priorisierung verschickt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Laut Landratsamt haben mehr als 45 Prozent der Landkreisbevölkerung bereits eine Erstimpfung erhalten. Insgesamt wurden 24.334 Personen im Impfzentrum erstgeimpft, 16.560 zweitgeimpft (Stand 22. Juni). Bei den Hausärzten wurden 20.459 Personen erstgeimpft, 10.844 zweitgeimpft (Stand 21. Juni).


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Derzeit sind noch 3.969 Personen aus dem Landkreis im bayerischen Registrierungsportal BayIMCO für eine Impfung gegen das Coronavirus registriert und haben noch keine Termineinladung erhalten, heißt es weiter. Nur noch 103 Personen seien einer der drei Priorisierungsgruppen zuzuordnen. Das bedeute, dass nun auch Termineinladungen an Personen verschickt werden, die keiner der drei Priorisierungsgruppen angehören.

Nicht vergessen: Account löschen

"Wer sich also gegen das Coronavirus impfen lassen möchte und bisher noch nicht im Impfzentrum registriert ist, sollte dies nun nachholen, um ebenfalls eine Termineinladung zu erhalten", lautet der Appell des Landratsamt. Die Registrierung kann online erfolgen unter www.impfzentren.bayern oder telefonisch im Impfzentrum unter 09831/52-2041.

Das Impfzentrum erinnert in diesem Zusammenhang auch noch mal daran, dass sich Personen, die bereits eine Impfung beim Hausarzt oder Betriebsarzt erhalten haben, ihren Account in BayIMCO löschen sollen. Dies kann ebenfalls online unter www.impfzentren.bayern oder telefonisch im Impfzentrum unter 09831/52-2041 erledigt werden. Es seien derzeit immer noch über 3.900 Personen im System, die eine Termineinladung erhalten, diese aber nicht angenommen haben.


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Neu ist, darauf verweist das Landratsamt, dass Personen, die einen Termin im Impfzentrum haben und einer der drei Priorisierungsgruppen angehören, müssen ab sofort auch keinen Nachweis mehr für ihre Priorisierung erbringen. Der Impfpass sowie ein amtlicher Lichtbildausweis sind nach wie vor vorzuzeigen.

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