Gustl Mollath: Neuer Prozess beginnt am 7. Juli

19.12.2013, 14:24 Uhr
Gustl Mollath - hier bei der Buchvorstellung "Wahn und Willkür" - soll erneut psychiatrisch begutachtet werden.

© dpa Gustl Mollath - hier bei der Buchvorstellung "Wahn und Willkür" - soll erneut psychiatrisch begutachtet werden.

Gustl Mollath, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war, soll dabei erneut psychiatrisch begutachtet werden. Als Gutachter ist der Psychiater Norbert Nedopil vorgesehen. Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.

Neue Erkenntnisse werden in dem Wiederaufnahmeverfahren nicht erwartet. Bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath vom Vorwurf freigesprochen, seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben.

Trotzdem hatten ihn damals die Gutachter wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Erst als 2012 ein älterer Revisionsbericht der HypoVereinsbank auftauchte, wendete sich der Fall.

Justizgeschichte geschrieben

Der Bericht belegte einige der von Mollath behaupteten Schwarzgeld-Geschäfte des Bankinstituts. Nach sieben Jahren wurde er Anfang August aus der Psychiatrie entlassen. Der Nürnberger hatte mit seiner Beharrlichkeit die Grundfesten der deutschen Gerichtspsychiatrie erschüttert und Justizgeschichte geschrieben.

Auch die damalige bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) war unter Druck geraten. Sie soll schon frühzeitig von dem internen Bankbericht gewusst haben, aber Merk bestritt das stets. Auch ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags beschäftigte sich mit dem Fall Mollath. Der bescheinigte der Justiz im Freistaat schließlich, den Fall Mollath nur oberflächlich behandelt zu haben.

In dem Wiederaufnahmeverfahren will sich Gustl Mollath aber nicht erneut psychiatrisch begutachtet lassen. „Mollath wird an einer solchen Exploration nicht mitwirken“, hatte dessen Hamburger Anwalt Gerhard Strate bereits vor einer Woche gesagt. Für diesen Fall wird der Sachverständige sein Gutachten nach Aktenlage erstellen.

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