Gutachter: Grafinger Messerstecher ist schuldunfähig

16.8.2017, 19:10 Uhr
Der Angeklagte Hendrik H. steht zwischen seinem Rechtsanwalt Florian Alt und Polizisten vor dem Landgericht München. Ihm werden Mord und versuchter Mord in drei Fällen vorgeworfen.

© Sigi Jantz/tz/dpa Der Angeklagte Hendrik H. steht zwischen seinem Rechtsanwalt Florian Alt und Polizisten vor dem Landgericht München. Ihm werden Mord und versuchter Mord in drei Fällen vorgeworfen.

Der mutmaßliche Messerstecher von Grafing ist nach Einschätzung eines Gutachters schuldunfähig. Zum Tatzeitpunkt habe der heute 28-Jährige unter einer Psychose gelitten, auch habe eine Steuerungsunfähigkeit bei ihm vorgelegen, erläuterte der Gutachter am Mittwoch, dem vierten Prozesstag.

Der Beschuldigte habe eine krankhafte seelische Störung und ein "deutlich realitätsabgewandtes Verhalten" gezeigt. Da der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, sollte er künftig in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

Der 28-jährige soll im Mai 2016 vier Männer am Bahnhof in Grafing mit einem Messer attackiert haben. Grund dafür waren Wahnvorstellungen, nach denen Deutschland von Islamisten überrannt werde, wie der gebürtige Hesse aussagte. Er habe geglaubt, er müsse konvertieren und dazu ein "Menschenopfer" bringen, um zu überleben. In dem Prozess geht es vorrangig um die Frage seiner Schuldfähigkeit. Das Gutachten dürfte einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts haben.

Medikamente sind nötig

Insgesamt, so der Sachverständige, decke sich sein Eindruck mit der Aussage der Therapeuten aus der Klinik, in der der Beschuldigte derzeit untergebracht ist. Zuvor hatten eine Psychologin und der Oberarzt der Klinik ausgesagt. Letzterer empfahl vor Gericht eine lebenslange Einnahme von Medikamenten. "Eine bipolare Störung, kann man nicht ohne Medikamente managen", sagte er. Auch stellte der Sachverständige am Mittwoch Befunde von früheren Klinikbesuchen des Mannes vor.

Erst zwei Tage vor der Tat war der Beschuldigte freiwillig in eine Gießener Klinik gegangen. Bereits dort diagnostizierten Ärzte die Erkrankung. Am nächsten Tag entließ er sich selbst. Darüber hinaus habe der Konsum von Cannabis seine Erkrankung "ungünstig beeinflusst", sagte der Gutachter. An diesem Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. Neben den Plädoyers soll voraussichtlich auch das Urteil verkündet werden.