Aus Ukraine geflohen

Helfer spricht von "Unmenschlichkeit": Fränkisches Landratsamt weist Kriegsgeflüchtete aus

Sharon Chaffin

Redakteurin Erlanger Nachrichten

E-Mail zur Autorenseite

Johanna Mielich

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

24.5.2023, 06:00 Uhr
Die Kriegsgeflüchteten Bolanle (49) und Martins Lawani (53), müssen Deutschland verlassen, so der Entscheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt.

© privat, NN Die Kriegsgeflüchteten Bolanle (49) und Martins Lawani (53), müssen Deutschland verlassen, so der Entscheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt.

Ihr Fall macht viele fassungslos, auch überregionale Medien haben die Geschichte bereits aufgegriffen: Vor fast zehn Jahren haben Martins Lawani und Bolanle Lawani als praktizierende Christen ihre Heimat Nigeria aus Angst vor dort herrschenden radikalen islamistischen Gruppen wie Boko Haram verlassen; bis zum russischen Kriegsbeginn lebten sie in der ukrainischen Hauptstadt Kiew.

Anfang März 2022 flüchteten sie nach Herzogenaurach, wo sie sich seither laut Angaben von Flüchtlingshelfer Konrad Eitel gut eingelebt und integriert haben. Der frühere SPD-Kommunalpolitiker hat in den vergangenen Monaten eben jene zwei Geflüchteten betreut und kämpfte mit einer Petition, die er beim Landtag einreichte, darum, dass die beiden in Deutschland bleiben können.

Doch trotz dieser Petition müssen die Lawanis Herzogenaurach bald verlassen. "Das Landratsamt hat das Ergebnis unserer Petition nicht abgewartet, sondern einfach entschieden", sagt Eitel. So lehnt die Ausländerbehörde des Landratsamts den Antrag einer Aufenthaltserlaubnis sowie den Antrag einer so genannten Ausbildungsduldung ab. Martins Lawani und Bolanle Lawani müssen nun innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe der Bescheide Deutschland "freiwillig verlassen". Andernfalls droht dem Ehepaar die Abschiebung in die Republik Nigeria oder in einen anderen Staat.

Eitel und seine Mitstreitenden sprechen von "Unmenschlichkeit". Die Flüchtlingshelfer haben über die Rechtsanwälte bereits Widerspruch gegen die Abschiebung einlegen lassen.

Wie die Ausländerbehörde ihre Entscheidung gegenüber unserer Redaktion begründet hat, lesen Sie in unserem exklusiven Hintergrund-Artikel auf NN.de.