Ex-Weisendorferin nach zwei Jahrzehnten verurteilt

13.7.2018, 05:59 Uhr
Als die Angeklagte nach knapp 20 Jahren deutschen Boden betrat, klickten die Handschellen (hier ein Symbolbild).

© Pixabay Als die Angeklagte nach knapp 20 Jahren deutschen Boden betrat, klickten die Handschellen (hier ein Symbolbild).

Rückblick: Im Jahr 1998 lebte die damals 37-jährige gelernte Gärtnerin mit ihrem Mann und zwei Kindern in Weisendorf. In der Wohnung der Familie lagerten Marihuana und Heroin in nicht unerheblicher Menge. Die Angeklagte wollte gemeinsam mit ihrem Mann das Rauschgift in den Handel bringen. Doch die Polizei bekam einen Hinweis auf die Existenz des Rauschgifts. 

Einen Hinweis bekamen aber auch die Amateur-Dealer: Sie konnten sich rechtzeitig vor dem Zugriff der Polizei nach Belgien absetzen und sich so dem Arm der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen.
Dort machte die Angeklagte noch weitere Nägel mit Köpfen: Sie gab die deutsche Staatsbürgerschaft auf und nahm die belgische an. Festgenommen werden konnte sie so erst nach ihrer Rückkehr nach Deutschland Mitte Mai, sogar ein neuer Haftbefehl war nach so langer Zeit nötig. Der Ehemann jedenfalls hatte die Frau nicht begleitet und kann jetzt bezüglich seiner Person von der Verjährungsfrist profitieren.

Staatsanwältin Julia Schröder rechnete der Angeklagten, die eingestandenermaßen selbst von Marihuana abhängig war, aber erfolgreich eine Therapie gemacht hatte, zu ihren Gunsten an, dass sie ein Geständnis abgelegt und keine weiteren Vorstrafen in Deutschland hat. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Ferner forderte sie, dass die Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen habe und zusätzlich eine Geldauflage von 1000 Euro. Was einem derzeitigen Monatsgehalt der mittlerweile 57-Jährigen entspricht, denn nach einem Autounfall im Jahr 2012 kann die Gärtnerin nur noch halbtags arbeiten.

Verteidiger Tom Wimmer betonte den „minder schweren Fall“, denn es habe seinerzeit nur einen Versuch gegeben, die Ware zu veräußern, was letztendlich an der schlechten Qualität des Stoffs gescheitert sei. Und er verwies auf die zwei Monate Untersuchungshaft, die seine Mandantin bereits abgesessen habe.
Richter Wolfgang Gallasch und die Schöffen verurteilten die Angeklagte schließlich zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Sie erhielt keine zusätzliche Geldauflage, muss aber die Kosten des Verfahrens tragen. 

 

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