Großenseebach: Wohnraum für junge Familien

10.4.2021, 05:48 Uhr
Großenseebach: Wohnraum für junge Familien

© Karl-Heinz Panzer

"Die Nachfrage nach Bauland bei uns ist riesig. Da stellt sich immer die Frage, wie man die Bauplätze richtig vergibt", sagt Großenseebachs Bürgermeister Jürgen Jäkel und ergänzt: "Die Grundstücke werden weit über den Bodenrichtwert verkauft". Dieser liegt aktuell bei 260 Euro pro Quadratmeter.

Ein schwerer Brocken

Obendrauf kommen die Kosten für die Erschließung. Für junge Leute am Start ihres Berufslebens, ohne großes Vermögen, aber mit Kindern oder Kinderwunsch, ist das ein schwerer Brocken. Ganz besonders für diese Klientel erschließt die Gemeinde gerade ein kleines Baugebiet an der Straße nach Neuenbürg, gegenüber der Tennisplätze. Für die Vergabe hat der Gemeinderat ein Regelwerk ausarbeiten lassen. Mit juristischem Beistand wurden verschiedene Bewertungspunkte erstellt, mit denen die Gemeinde rechtlich auf der sicheren Seite vorgehen will. Insbesondere galt es, Verstöße gegen die im EU-Recht verankerte Gleichbehandlung zu vermeiden.

Sechsseitige Richtlinien-Liste

"Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohngrundstücke" sind die sechs Seiten überschrieben, die für sieben Parzellen in den Baugebieten Nummer 15 und Im Winkel zur Anwendung kommen. Erklärtes Ziel des Regelwerks ist die "Förderung der Verbundenheit mit dem Wohnort aus allgemeinen sozialen Gründen", was für Einheimische wie Auswärtige gilt. Anhand eines Punktesystems werden die Bewerber gelistet. Bei "ortsbezogenen Kriterien" sammelt Extrapunkte, wer schon fünf Jahre oder länger in der Gemeinde lebt, wer hier den Arbeitsplatz hat und auch wer ehrenamtlich engagiert ist.

Pluspunkte für Kinder

Bei "sozialen Kriterien" punkten Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften ebenso wie Alleinerziehende. Pluspunkte gibt es für Kinder, Schwangerschaft und Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Das Einkommen wird zur Bewertung herangezogen: Die maximale Punktzahl erreichen Paare, die zusammen weniger als 70.000 Euro im Jahr verdienen. Für die Aufnahme ins Vergabeverfahren gelten Ausschlusskriterien. So dürfen die Bewerber kein Vermögen besitzen, das den Wert des gewünschten Grundstücks übersteigt. Auch Immobilienbesitz kann ein Hinderungsgrund sein.

Verkauf an klare Bedingungen geknüpft

Als Einkommensobergrenze sind 102.000 Euro für Paare und 51.000 Euro für Einzelpersonen festgelegt, dazu ein Freibetrag von 7600 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Der Verkauf ist an Bedingungen geknüpft: Innerhalb von drei Jahren sollte mit dem Bauen begonnen werden und nach fünf Jahren das Haus bezogen sein. Die Käufer müssen es dann auch mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen. In dieser Zeit darf das Haus nicht weiterverkauft werden. Bei Verstößen droht die Rückabwicklung des Kaufgeschäftes.

An Heßdorf orientiert

Großenseebach orientiert sich an der Gemeinde Heßdorf, wo bereits vor einem Jahr ähnliche Regelungen für Grundstücke im Baugebiet Heßdorf Süd erlassen wurden. Im Gespräch erwähnte Bürgermeister Jürgen Jäkel eine weitere Aktion, mit der die Gemeinde auf den sich weiter verkappenden Wohnraum reagieren will: An der Hauptstraße, unweit von der Post, ist ein Mehrfamilienhaus in Planung.

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