Größere Steinflächen in Herzogenaurach verboten

18.12.2019, 06:57 Uhr
Größere Steinflächen in Herzogenaurach verboten

© Foto: Matthias Kronau

Anlass, das Thema am Montag zu diskutieren, war das geplante Baugebiet "Westlich der Gleiwitzer Straße" sowie ein Antrag der Grünen.

Beim Baugebiet für nunmehr 14 Wohneinheiten wurden die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgegangen, und ein Punkt betraf da auch die Versiegelung der Grundstücke. Folgende Regelung soll in dem Bebauungsplan unter dem Punkt "Gestaltung der privaten Grundstücksflächen" stehen: "Alle Flächen auf den Baugrundstücken, die nicht durch Gebäude, Wege, Terrassen, Zufahrten oder Stellplätze in Anspruch genommen werden, sind als Vegetationsflächen anzulegen, d. h. mit Rasen- oder Wiesenvegetation anzusäen oder mit Gräsern, Stauden oder Gehölzen zu bepflanzen."

Es ist nicht das erste Mal, dass diese Passage für ein neues Baugebiet in Herzogenaurach vorgesehen ist. Auch im Baugebiet Reuth ist es so formuliert. Der Planungs- und Umweltausschuss beschloss aber, dass diese Passage nun künftig grundsätzlich bei neuen Planungen eingearbeitet werden soll. Bestandsgebiete sind nicht betroffen.

Größere Steinflächen in Herzogenaurach verboten

© Foto: Matthias Kronau

Dieser weiterführende Beschluss ging auf einen Grünen-Antrag zurück, der in der Sitzung behandelt wurde. Darin hieß es, dass die Verwaltung in zukünftige Bebauungspläne eine Pflicht zur Bepflanzung von Vorgärten aufnehmen solle. "Leider wird es vermehrt Mode, Gärten und Hecken als geschotterte, versteinerte oder gekieste Steingärten anzulegen". Das habe vielgestaltige negative Folgen für das Stadtklima und den Lebensraum für Tiere.

Nicht nur Vorgärten

In der relativ kurzen Diskussion zeigte sich, dass sich der Ausschuss fraktionsübergreifend einig war, in die Gartengestaltung "regulierend einzugreifen", wie es Konrad Körner (CSU) formulierte. Auch wenn man manches differenziert betrachten müsse (Ist der Rasen mit Mährobober ökologischer? Wie wird kontrolliert?), sei es ein sinnvoller Schritt. Warum die Grünen die Regelung auf Vorgärten begrenzen wollen, war Körner indes ein Rätsel. Dann doch gleich so, wie es die Verwaltung für das Baugebiet Gleiwitzer Straße formuliert hatte.

Die Leiterin des Planungsamtes, Anja Wettstein, betonte gestern auf NN-Nachfrage allerdings, dass es auch in anderen, bereits bestehenden Bebauungsplänen den Passus gebe, dass Flächen, die nicht für Wege, Zugänge oder Nebenanlagen benötigt werden, zu begrünen sind. Doch ob eine Kiesel- oder Schotterfläche mit vereinzelt herausragendem Bewuchs als Begrünung gelten könne, sei dann natürlich Interpretationssache. Die jetzige Formulierung, die nun künftig gelten soll, ist da eindeutiger.

Das Baugebiet "Westlich der Gleiwitzer Straße" geht nun im neuen Jahr in die öffentliche Auslegung. Im Verlauf der Planung hat sich noch einiges verändert. Auf eine Pkw-Abstellfläche im Süden wurde verzichtet, stattdessen wird es nördlich noch einige wenige öffentliche Stellplätze geben. Ansonsten hält sich der Bebauungsplan in vielen Teilen an den angrenzenden Bebauungsplan "Höchstadter Weg". Nach Westen soll eine Eingrünung erfolgen.

Obwohl in dem neuen Bebauungsplan die Grünflächenregelung umgesetzt wird, stimmten die Grünen dagegen. Grund: Sie hatten sich für dieses Areal eine ganze andere Bebauungsform gewünscht. Nämlich: die Möglichkeit, hier ganz neue Wohnformen mit Modulen zu erproben, so dass Bauwillige klein und günstig anfangen können. Um dann über die Jahre zu erweitern. Eine interessante Idee für das teuere Herzogenaurach.

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