Bewährungsstrafe für Rentner

Kalaschnikow auf dem Dachboden in Oberreichenbach

16.7.2021, 05:48 Uhr
Kein anderes Sturmgewehr ist verbreiteter als die russische AK-47 "Kalaschnikow".

© AFP Kein anderes Sturmgewehr ist verbreiteter als die russische AK-47 "Kalaschnikow".

Ein anonymer Hinweis rief im August 2020 die Polizei auf den Plan. Mit einem Durchsuchungsbeschluss standen die Beamten vor der Tür des Anwesens eines 75-jährigen Rentners in Oberreichenbach. Und dort fanden sie unter anderem ein Sturmgewehr AK-47, besser bekannt als Kalaschnikow, über 1000 Stück Leuchtspurmunition, eine Maschinenpistole, drei Selbstladepistolen und drei Revolver - diese Waffen zumindest stellten die Polizisten sicher. Denn der 75-Jährige besitzt als Jäger mit Waffenschein durchaus noch mehr, allerdings legale und angemeldete Waffen.

Auf Halbautomatik verändert

Doch bei der Kalaschnikow und der Leuchtspurmunition handelt es sich um verbotene Kriegswaffen, da eine AK-47 immer eine vollautomatische Waffe ist. Er habe diese 1990 in der Schweiz gekauft, man habe ihm versichert, die Waffe sei auf Halbautomatik verändert worden, erklärt der 75-Jährige vor Gericht. Geschossen habe er damit nie. Und nur so hätte er erkennen können, dass es sich eben doch um eine Vollautomatik handelte, sagt der geladene Sachverständige. Äußerlich könne man keinen Unterschied erkennen, zumal bei dieser Waffe auch noch die dritte Markierung gefehlt habe - für gesichert, halbautomatischen und vollautomatischen Betrieb.

Deshalb geht das Schöffengericht zugunsten des Angeklagten von einem fahrlässigen unerlaubten Besitz von Kriegswaffen aus. Auch ein großer Teil der Leuchtspurmunition war in einer verlöteten Kiste und somit von außen nicht als verbotene Munition ersichtlich.

Nur ein Sammlerstück

Er habe auch nie mit dieser Kalaschnikow schießen wollen, betont der Oberreichenbacher. Es sei ein Sammlerstück gewesen, das er inklusive Munition günstig erworben habe. "Ich wollte die Waffe nur aufheben, das war eine Seltenheit." Nach dem Kauf habe er die AK-47 geölt, eingepackt und in einer Kiste auf dem Dachboden verstaut.

Ein anderes Päckchen mit Leuchtspurmunition war allerdings handschriftlich mit "Leucht" beschriftet, hier wirft das Gericht dem Angeklagten durchaus den vorsätzlichen unerlaubten Besitz vor.

Eine zerlegte Maschinenpistole stammte laut dem Angeklagten aus dem Nachlass seines Vaters. "Kriegsbeute" sei das gewesen, da sein Vater Berufsoffizier in der Wehrmacht war. "Diese Waffe war ein Andenken", sagt der 75-Jährige. Also verräumte er auch diese auf dem Dachboden. "Ja, mir war klar, dass das nicht in Ordnung ist und dass ich sie hätte abgeben müssen, aber ich habe dem keine allzu große Bedeutung beigemessen. Als Jäger hat man ein anderes Verhältnis zu Waffen."

Geschenk zum Jagdschein

Für zwei Selbstlader und zwei Revolver, die er illegal besaß, hat der Angeklagte ebenfalls Erklärungen parat. Eine Selbstladepistole sei ein Geschenk von seinem Jagdherrn zum bestandenen Jagdschein gewesen, die anderen drei Waffen seien versehentlich von Österreich, wo sie auf seiner dortigen Waffenbesitzkarte verzeichnet seien, nach Deutschland gekommen, weil seine Frau einen Laptop-Koffer ins Auto packte - nur befand sich darin nicht der Laptop, sondern eben die drei Waffen.

Eine weitere Smith&Wesson habe er 1968, also vor der Waffengesetz-Änderung, gekauft - "und dann nicht mehr dran gedacht, diese anzumelden". Doch zumindest eine dieser Waffen führte der Angeklagte geladen im Auto mit sich - "das ist sehr gefährlich", mahnt Richterin Karin Frank-Dauphin. Sein Geständnis jedoch und dass er sich bei der Hausdurchsuchung sehr kooperativ zeigte, rechnet ihm das Schöffengericht positiv an. Ebenso, dass er bisher keine Vorstrafen hat.

Das Gericht verurteilt den 75-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 5000 Euro an die Barmherzigen Brüder Gremsdorf und 4000 Euro an den Weißen Ring zahlen.