Versuchte Vergewaltigung: Herzogenauracher muss ins Gefängnis

23.1.2020, 14:42 Uhr
Versuchte Vergewaltigung: Herzogenauracher muss ins Gefängnis

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"Es ist ein Alptraum, den man keiner Frau wünscht", sagt Staatsanwalt Peter Adelhardt in seinem Plädoyer – von einem Wildfremden des Nachts attackiert zu werden. Und tatsächlich liest sich die Anklageschrift wie ein wahres Horror-Szenario

Im Juli 2019 soll der Angeklagte nach dem Kerwa-Besuch vor der Raiffeisenbank in Herzogenaurach eine 36-Jährige angesprochen haben. Laut Anklageschrift betonte er, wie hübsch sie sei und schlug ihr auf den Hintern.

Die 36-Jährige rannte davon, doch der 18-Jährige verfolgte sie bis zur Haustür. Als die Frau gerade den Schlüssel ins Schloss stecken wollte, packte der Angeklagte sie und riss sie zu Boden. Dabei erlitt die Frau einen komplizierten Oberschenkelbruch, an dessen Folgen sie heute noch leidet. Dann soll der Angeklagte sich – spürbar erregt – auf die am Boden liegende Frau gelegt und versucht haben, ihre Hose zu öffnen. Dabei äußerte er wiederholt, wie "geil" sie sei. Als die Frau, die fortwährend "Hör auf!" schrie, per Handy Hilfe holen wollte, soll der Angeklagte ihr das Handy entrissen und ins Gebüsch geschmissen haben. Durch den Lärm alarmiert, kamen schließlich die Schwiegereltern der 36-Jährigen sowie ein Nachbar aus den Häusern, woraufhin der Angeklagte von seinem Opfer abließ. Widerstandlos wartete er dann auf die Polizei.

Laut Aussage der 36-Jährigen, die vor Gericht alles genauso schildert wie in der Anklage, habe der 18-Jährige, als er aufstand, sogar gesagt, er habe doch gar nichts gemacht. Auf Aufforderung half er zudem dabei, das Handy zu "suchen", wenngleich das laut dem Opfer sehr "zielgerichtet" geschah – schließlich habe es der Angeklagte ja selbst weggeworfen. Das wiederum bestreitet der 18-Jährige. Er beruft sich auf Erinnerungslücken. Das ganze Geschehen sei in seiner Erinnerung ein "weißer Fleck". Er sagt aus, dass er sich wohl an den Kerwa-Besuch erinnern könne, er habe auch getrunken – war mit 1,3 Promille allerdings nicht im Delirium.

Nur nach dem Weg gefragt

Bei der Raiba habe er Geld abgehoben und dort dann die 36-Jährige angesprochen. Er habe sie allerdings nur nach dem Weg gefragt. Weil er keine oder nur eine patzige Antwort bekommen habe, sei er ihr nachgelaufen. "Und dann kommt der weiße Fleck, ich weiß nicht mehr, was passiert ist." Seine Erinnerung setzt seiner Aussage nach dann wieder ein, als er vor einem Haus stand, aus dem Leute rauskamen, die ihm den Weg versperrten. "Dann habe ich mich hingesetzt, eine geraucht und auf die Polizei gewartet." Erst auf der Wache habe er vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung erfahren. Vor dem Schöffengericht behauptet der Angeklagte zudem, er sei schwul und habe "kein sexuelles Interesse" an der Frau gehabt. Der Staatsanwalt und letztlich auch das Gericht halten all das für "Schutzbehauptungen".

An der Aussage des Opfers gibt es nach Meinung von Adelhardt keinerlei Zweifel. Doch beim Täter fehlten Schuldeinsicht und Reue völlig, er wolle sich schlicht nicht mit der Tat auseinandersetzen. "Er kann wohl ein Nein nicht akzeptieren." Somit fehle natürlich auch ein Geständnis, das dem Opfer die Aussage erspart hätte. Verteidiger Stefan Böhmer stellt zwar die Tat nicht in Frage, meint aber, bei seinem Mandanten müsse ein "massiver innerer Verdrängungsprozess" stattgefunden haben. Außerdem sei der Versuch der Vergewaltigung ja "in einem sehr frühen Stadium" unterbunden worden. Auch habe sein Mandant nicht versucht, sich der Festnahme zu entziehen. Böhmer plädiert für eine Bewährungsstrafe.

Richter Kretschmar ist jedoch sicher, dass der Angeklagte nur Lügen erzählt habe – über den "weißen Fleck" und auch über sein Schwulsein – und ist überzeugt, dass eine Gefängnisstrafe "erzieherisch dringend notwendig ist".

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