Vergebliche Bau-Anläufe

Adelsdorf stellt Planung für "Steigerwaldblick" ein

30.11.2021, 18:25 Uhr
Linker Hand der Kreisstraße ERH 16 war das Baugebiet „Steigerwaldblick“ im Süden von Neuhaus angedacht. Es wurde nie realisiert und nun ist auch die Bauleitplanung "beerdigt" worden.

© Nikolaus Spörlein, NN Linker Hand der Kreisstraße ERH 16 war das Baugebiet „Steigerwaldblick“ im Süden von Neuhaus angedacht. Es wurde nie realisiert und nun ist auch die Bauleitplanung "beerdigt" worden.

Es ist schon einige Jahre her, da meldete sich ein Investor aus dem Nürnberger Land, um mitten in Neuhaus, exakt am ehemaligen Gelände einer Konservenfabrik, ein neues Wohngebiet entwickeln zu wollen. Daraus wurde nichts. Daraufhin schlug jener Investor vor, eine Ackerfläche am südlichen Ortsrand, die damals und auch heute noch in Privatbesetz ist, als Wohnbaufläche auszuweisen. Jene Pläne wurden im Planverfahren ziemlich festgezurrt, ja sogar Ortstermine mit dem Gemeinderat/Bauausschuss (wir berichteten) fanden statt. Es gab eine Menge hiesige Bauwerber, die dort ein Wohnhaus hätten errichten wollen.

Flächennutzungsplan angegangen

Der Flächennutzungsplan wurde mit den Stellungnahmen vom 26. November 2011 angegangen. Ein geplantes Mischgebiet wurde als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es handelte sich um eine Fläche von 24 259 Quadratmetern, die mit einer Ringstraße erschlossen werden sollten. Auch aus diesem Ansinnen wurde nichts. Jahre vergingen; nun meldete sich das Landratsamt und bat um Mitteilung, wie es mit der Änderung des Flächennutzungsplanes weitergehe und fragte an, ob das Verfahren nicht mehr weiter betrieben werde. Man wolle das Planverfahren einstellen, erläuterte Bürgermeister Karsten Fischkal, weil man für die gesamte Großgemeinde eine Gesamtplanung erstellen wolle. Die Gemeinderäte signalisierten ihr Einvernehmen hinsichtlich dieser Einstellung.

"Ortsabrundungssatzung" für Heppstädt

Bei der „Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung“ für Heppstädt (besser bekannt als Ortsabrundungssatzung), die sich lediglich auf den Neubau eines Wohnhauses (Plangebiet 0,14 Hektar) bezieht, sei laut Fischkal bereits gebilligt und beschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft „Stadt & Land Neustadt/Aisch“ hatte eine Entwurfsplanung bereits im August 2021 vorgelegt. Allerdings ergaben sich bei der Billigung einige Änderungswünsche, weshalb erneut die Träger öffentlicher Belange gehört werden mussten. Zu allen Vorschlägen und Einwendungen nahm das zuständige Ingenieurbüro Rühl Stellung; der Gemeinderat nahm die Äußerungen zur Kenntnis und stimmte den Anmerkungen zu. Das Plenum beschloss schließlich mehrheitlich jene Ortsabrundungssatzung und beauftragte die Verwaltung mit der ortsüblichen Bekanntgabe.

Hundesteuersatzung geändert

Die Hundesteuersatzung wurde ebenso geändert, da auch das Innenministerium wegen der aktuellen Rechtsprechung eine neue Mustersatzung veranlasste. Laut dem Sitzungsleiter zähle man in Adelsdorf aktuell 550 gemeldete Hunde, für die bisher 48 Euro pro Jahr und Tier entrichtet werden mussten. Diese Gemeindesteuer wird mit Wirkung zum 1. Januar 2022 auf 60 Euro erhöht. Für Kampfhunde gelte die lineare Erhöhung um das Zehnfache. „Die Hundesteuer wurde letztmalig 2006 erhöht“, begründete Fischkal die Anpassung und machte auch auf die zunehmende Verunreinigung durch die Hinterlassenschaften aufmerksam. Die Beseitigung jener Verunreinigungen sei nach Auffassung der Verwaltung nicht mit allgemeinen Steuergeldern zu veranlassen.

Vereinsförderrichtlinien: Entscheidung vertagt

Der Tagesordnungspunkt bezüglich Ergänzung der Vereinsförderrichtlinien, der von der SPD-Fraktion und von Bündnis90/Die Grünen aufgegriffen wurde, wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss verwiesen, der im Februar 2022 tagt.

Keine Kommentare