Auf der Flucht in Hemhofen einen Mann schwer verletzt

12.8.2020, 16:25 Uhr
Auf der Flucht in Hemhofen einen Mann schwer verletzt

© Foto: Johanna Blum

Weil er zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war, saß ein 25-Jähriger knapp drei Wochen im Gefängnis; Sitzungshaft nennt sich das. Zum zweiten Verhandlungstermin konnte er nun vorgeführt werden. Doch an diesem Nachmittag verlässt er das Amtsgericht Erlangen als freier Mann – wenn auch verurteilt zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Laut Anklageschrift war der Angeklagte im August 2017 mit einem Kumpel gegen 22.45 Uhr in Hemhofen unterwegs. Die beiden versuchten, durch eine Holztür in der Schulgasse auf das Gelände des Schlosses Hemhofen zu gelangen. Dabei traktierten sie die historische Holztür mit Tritten so massiv, dass nicht nur die Tür beschädigt wurde, sondern auch die Sandstein-Einfassung. Rund 2000 Euro Schaden richteten sie laut der Schlosseigentümerin dabei an.

Und die Tritte hallten auch so laut durch die Nacht, dass ein Anwohner in der Nähe aufmerksam wurde und die Polizei alarmierte. Als die Streife eintraf, flüchteten die beiden Übeltäter. Einer versteckte sich hinter einem Baum, konnte von den Beamten aber geschnappt werden. Der Angeklagte indessen sprang über einen Zaun auf das Grundstück des Anwohners, der die Polizei verständigt hatte. Das allein ist schon strafbar als Hausfriedensbruch. Weil aber der Anwohner auf seiner Terrasse dem Flüchtenden im Weg stand, versetzte er diesem mit beiden Händen einen heftigen Stoß, sodass der Mann eine mit Hecken bepflanzte Böschung hinunterstürzte.

Zwei Tage im Krankenhaus

Er erlitt dabei eine Schulterfraktur, eine gebrochene Rippe und Schürfwunden an den Beinen. Zwei Tage musste der Hemhofener stationär behandelt werden, er war sechs Wochen arbeitsunfähig und leidet noch heute psychisch unter den Folgen dieser Gewalttat, weshalb seine Aussage vor Gericht auch nur verlesen wird.

Das wiederum rechnet Richterin Daniela Ruderich dem Angeklagten positiv an – dass er durch sein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart.

Weil der hinter dem Baum festgenommene Kumpel, der bereits rechtskräftig verurteilt ist, sofort mit der Polizei kooperierte, konnte auch der Angeklagte schnell dingfest gemacht werden. In seiner Aussage beruft er sich auf Erinnerungslücken – gerade was den Stoß angeht –, er habe ziemlich viel getrunken und es sei ja auch schon sehr lange her. Dennoch streitet er nichts ab, sondern räumt alle Vorwürfe ein. Und er hat keine Vorstrafen im Bundeszentralregister, hat sich also noch nie etwas zuschulden kommen lassen.

Nachhaltiger Hafteindruck

All das werten sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin positiv. Daniela Ruderich ist außerdem überzeugt, dass die drei Wochen Sitzungshaft einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben. Zu Lasten des Angeklagten gingen allerdings die schweren Verletzungen des Opfers sowie die recht hohe Schadenssumme bei der Sachbeschädigung am Schlosstor.

Die Richterin verurteilt den 25-Jährigen schließlich zu einer Freiheits-strafe von neun Monaten auf Bewährung – und bleibt damit einen Monat unter dem Antrag der Staatsanwältin. Zudem muss der Angeklagte noch 1500 Euro Geldbuße an die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.