Baugebiet Heßdorf: Wer bekommt ein Grundstück?

4.2.2021, 11:00 Uhr
Baugebiet Heßdorf: Wer bekommt ein Grundstück?

© Foto: Max Dannhäuser

Der Grund für seinen Unmut: Sein Sohn hatte sich wie viele andere bei der Gemeinde auf ein Grundstück im neuen Heßdorfer Baugebiet beworben und eine Absage erhalten. 46 Grundstücke gab es für 150 Bewerber. Doch die ehrenamtliche Tätigkeit seines Sohnes in der Gemeinde — ein Kriterium bei der Vergabe der Grundstücke — sei nicht berücksichtigt worden.

Immerhin hätten Gemeinde und deren Bürger davon profitiert, beschwert sich der Bürger, der nicht genannt werden will. Knapp zweieinhalb Jahre sei sein Sohn in einer der Feuerwehren aktiv gewesen, zudem drei Jahre Trainer bei einem örtlichen Sportverein. Heßdorfs Bürgermeister hätte doch angekündigt, etwas für junge Menschen in der Gemeinde tun zu wollen.

Vergabe erfolgt über einen Punktekatalog

Die Vergabe erfolgt über einen Katalog, bei dem jeder Antragssteller Punkte sammelt. Auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Erstellt haben das Punktesystem der Bürgermeister und der Heßdorfer Gemeinderat unter rechtlicher Beratung im Juni 2020. Seinen Unmut drückte der Bürger per Mail auch gegenüber den gewählten Vertretern seiner Gemeinde aus. Laut Bürgermeister sei das bereits in einer nicht öffentlichen Sitzung besprochen worden. Das Gremium stehe nach wie vor zu den Richtlinien.

Diese berücksichtigen unter anderem "ortsbezogene Kriterien" für Einheimische (Heßdorfer Bürger), nämlich Wohnsitz in der Gemeinde, Erwerbstätigkeit und Ehrenamt in der Kommune. Wer ein Jahr in Heßdorf Erstwohnsitz hatte, erhält dafür zehn Punkte. Das steigt bis zu fünf Jahren Wohnsitz auf 50 Punkte. Wer in der Gemeinde gearbeitet hat, erhält zwischen fünf (für ein Jahr) und 25 Punkten (fünf Jahre). Wer ehrenamtlich tätig war, bekommt zwischen 15 (für drei Jahre) und 25 Punkten (fünf Jahre).

Grenze bei voller Punktzahl

Doch die Punkte für einen gemeindlichen Arbeitsplatz und das Ehrenamt können nicht vergeben werden, wenn beim Wohnsitz schon volle Punktzahl erreicht wurde. Sie können nur bis zur Maximalpunktzahl von 50 dazu addiert werden. Wer also vier Jahre in Heßdorf wohnte, in Erlangen arbeitete, aber drei Jahre bei der örtlichen Feuerwehr aktiv war, erhält trotzdem maximal 50 Punkte in dieser Kategorie.

Denn das ist die Vorgabe, die aus dem EU-Recht hervorgeht. Der Grund: In der EU gilt das Gleichheits- bzw. Antidiskriminierungsprinzip. Ein Modell, dass Einheimische, zum Beispiel über örtliche ehrenamtliche Tätigkeiten bevorzugt, könnte Probleme bereiten. Aber: Der Europäische Gerichtshof hat das sogenannte Einheimischenmodell grundsätzlich für rechtens erklärt. Dafür muss sich eine Kommune wie Heßdorf aber an bestimmte Vorgaben halten.

Nur maximal die Hälfte aller Punkte

Diese finden sich auf der Homepage des Bayerischen Bauministeriums. Sie besagen in großen Teilen das, was auch im Heßdorfer Modell umgesetzt wurde. Nur: Punkte für Einheimische dürfen maximal die Hälfte aller Punkte betragen. In Heßdorf ist der Anteil geringer. Um vollkommen rechtssicher zu sein, teilte Rehder mit. Alle Fraktionen - ebenso wie Bürgermeister Horst Rehder - teilten auf Anfrage mit, Ziel des aufgestellten Punktesystems sei es gewesen, etwas für junge, einheimische Familien tun zu wollen. Konsens ist auch, dass Gremium wie Rehder am Konzept festhalten.

Nach fünf Jahren wird es unfair, meint der Bürger

Die Situation kennt auch der aufgeregte Bürger, doch er finde es beschämend, dass Jugendliche so behandelt würden und das Ehrenamt nicht richtig gewürdigt würde. Wer fünf Jahre in der Gemeinde lebte und ein Ehrenamt ausgeübt habe, werde identisch bepunktet wie jemand, der zwar fünf Jahre in Heßdorf lebte, aber nicht ehrenamtlich tätig war.

Der Bürger verweist auf andere Gemeinden im Umkreis. In Höchstadt und Weisendorf würden Einheimische besser zum Zuge kommen.

Die Stadt Höchstadt teilte im Dezember mit: "Die Vergabe der Grundstücke der Stadt Höchstadt an der Aisch erfolgt nach einem Vergabemodell/Punktesystem. Hierbei werden Einheimische mit einer höheren Punktezahl bewertet. Das Vergabemodell soll zukünftig nach EU-Recht durchgeführt werden."

Weisendorf jedoch hat kein Punktemodell, sondern eine Warteliste. Alle Grundstücksinteressenten können sich bei der Marktgemeinde melden. So kämen Einheimische und "Auswärtige" gleichzeitig zum Zuge, heißt es von dort.

Datenschutz verhindert Punkte-Ranking

Der Bürger forderte die Verwaltung zudem auf, ein anonymisiertes Ranking zu veröffentlichen, was aber keinen Erfolg hatte.

Rehder schreibt dazu: "Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir auch kein anonymisiertes Punkte-Ranking veröffentlichen, da trotz ohne Namen hier Familienstände, Einkommen, Vermögen usw. abgefragt werden."

Am Telefon betonte er, dass das Heßdorfer Modell eindeutig Einheimische bevorzuge. Man müsse eben gleiche Fallkonstellationen betrachten.

Heimvorteil für Heßdorfer

Als Beispiel: Bewerben sich dreiköpfige Familien (Eltern verheiratet, Kind unter zwölf Jahre) mit einer Einkommenshöhe von 50 000 Euro jährlich, so ist die Heßdorfer Familie klar im Vorteil.

Und das sei auch erfolgreich gewesen. Über die Hälfte der Grundstücke gehe an Einheimische. Denn zu den 46 Grundstücken aus der gemeindlichen Vergabe kämen weitere elf Parzellen, die aufgrund eines Rückkaufrecht an Heßdorfer zurückgehen.

Der Bürger hat sich mittlerweile mit der Situation abgefunden. Aber er werde Konsequenzen ziehen und will mit seinen in Heßdorf gemeldeten Betrieben in eine andere Gemeinde umziehen. Die gemeindlichen Hebesätze für die Gewerbesteuer hatte er ebenso kritisiert.

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