Bergkirchweih: Für Faustschlag ins Gesicht verurteilt

16.12.2019, 13:59 Uhr
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Zuvor hatte der Angeklagte Lukas B. (Name geändert) vor dem Amtsgericht das Geschehen aus seiner Sicht geschildert. Zwei Wochen vor der Tat habe das spätere Opfer, ein 19-Jähriger, ihn im Kosbacher Stadel völlig grundlos am Kragen gepackt und geschubst. Im Bierzelt an der Bergkirchweih habe er ihn dann wieder gesehen. Dort sei dieser auf ihn zugekommen und er habe gedacht, "der will wieder auf mich losgehen". "Reflexartig" habe er deshalb zugeschlagen – mit der Faust ins Gesicht des 19-Jährigen. Der junge Mann war eine Woche krank geschrieben, er hatte ein blaues Auge, HWS-Syndrom, Übelkeit, Kopfschmerzen und ein Schneidezahn war teilweise abgebrochen.

Das Opfer sagte vor Gericht aus, er kenne den Angeklagten nicht und er könne sich auch an keine Begegnung in Kosbach erinnern. Im Bierzelt an der Bergkirchweih sei er mit einem Freund an der Bar gestanden und wollte gerade nach draußen, um nach zwei Kumpels zu schauen. "In der linken Hand hatte ich drei Gläser, in der rechten Hand meinen Maßkrug." Als er sich umdrehen wollte, "kam der Schlag aus dem Nichts, dann ist Blut gelaufen".

Auch sein Freund, der als Zeuge geladen war, schilderte die Situation so. Dieser hatte allerdings nicht den Faustschlag gesehen, sondern nur wie der Angeklagte weggelaufen und dass alles auf den Boden gefallen sei. Der Angeklagte räumte den Faustschlag unumwunden ein, aber "nur aus Angst, weil ich dachte, ich fang wieder eine ein". Später entschuldigte sich der 23-Jährige beim Opfer. "Das tut mir wirklich leid."

Staatsanwalt Frederic Schultz wertete das Geständnis zwar als positiv, dennoch forderte er eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße von 2500 Euro. Der Rechtsanwalt von Lukas B. sah dagegen nur eine Geldstrafe für angemessen. Richter Förster schloss sich aber der Sicht des Staatsanwaltes an. Der Angeklagte habe "völlig unverhaltnismäßig reagiert", das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, weil es die Hände voll hatte. Die Freiheitsstrafe setzte er zur Bewährung aus. In dieser Zeit darf der junge Mann auch nicht auf die Bergkirchweih, zudem muss er 2500 Euro an den Polizeihundeverein und 1000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Die Kosten des Verfahrens muss er ebenfalls tragen.

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