Berufung: Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Herzogenauracherin

26.3.2021, 06:00 Uhr
Berufung: Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Herzogenauracherin

© Sarah de Sanctis, NNZ

Soll heißen: Die 46-Jährige wollte das Urteil von drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe abgemildert sehen. Ihre Verteidigerin betont vor dem Schöffengericht am Landgericht Nürnberg auch mehrfach, dass sie die Strafe für zu hoch halte. Immerhin handle es sich bei ihrer Mandantin um eine Ersttäterin, die noch keine Vorstrafen vorzuweisen habe. Und auch im Vergleich zu dem Urteil gegen den Stadtkämmerer, der wegen eines ähnlichen Vergehens ebenfalls vor Gericht stand. 

Die fehlenden Vorstrafen werten die Vorsitzende Richterin Martina Müller und die beiden Schöffen auch positiv. Doch die Vorwürfe wiegen schwer: Laut Urteil des Amtsgerichts Erlangen hat sich die ehemalige städtische Angestellte der Untreue in drei Fällen und der Unterschlagung in 50 Fällen, davon in 19 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung schuldig gemacht.

Seit 2001 war die 46-Jährige bei der Stadt Herzogenaurach angestellt und unter anderem für die Durchführung der Trödelmärkte zuständig. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 behielt sie jedoch Einnahmen aus diesen Trödelmärkten in Höhe von 1122 Euro für sich.

Teilnahmegebühren unterschlagen

Zudem unterschlug sie in den Jahren 2014 bis 2019 immer wieder Teilnahmegebühren der von der Stadt durchgeführten Seniorenfahrten. In etlichen Fällen manipulierte sie die Teilnehmerzahlen und fälschte sogar die Unterschrift des Inhabers eines Lottogeschäfts, der Teilnahmegebühren entgegen nahm.

Erst bei der Umsetzung einer Steuerrechtsreform fielen bei der Stadt Herzogenaurach Unregelmäßigkeiten auf. Der stellvertretende Kämmerer recherchierte in akribischer Kleinarbeit die einzelnen Veruntreuungen und Unterschlagungen, wodurch die 46-Jährige aufflog. Zwischenzeitlich geriet sogar einmal der Inhaber des Lottogeschäftes in Verdacht. Doch zu diesem Zeitpunkt habe ihre Mandantin ihre Beteiligung sofort gestanden, betont die Verteidigerin.

Alles für den Ratskeller

"Ich wollte niemandem schaden und bereue es sehr", sagt die 46-Jährige unter Tränen. Sie habe sich mit dem Geld nicht persönlich bereichern wollen. "Ich wusste einfach nicht mehr weiter." Als ehemalige Pächterin des Ratskellers habe sie immer Schulden gehabt, Pfändungen drohten, das ganze Geld sei in den Ratskeller geflossen. Warum sie den Pachtvertrag nicht einfach aufgelöst habe, weiß die 46-Jährige heute selbst nicht mehr.

"Sie hätten irgendwann die Reißleine ziehen müssen", mahnt Richterin Müller. Denn das sei natürlich "besonders unschön", dass sich das über mehrere Jahre hingezogen habe. "Noch unschöner ist es, dass Sie Angestellte im öffentlichen Dienst waren und das Vertrauen Ihres Arbeitgebers genossen haben", fügt die Richterin hinzu. Dieses Vertrauen habe sie missbraucht. Und nicht zuletzt habe sie auch noch Urkunden gefälscht und damit einen völlig Unbeteiligten in Gefahr gebracht.

Entschuldigung und Wiedergutmachung

Außerdem kreidet die Richterin der 46-Jährigen auch an, dass sie nicht von Anfang an vollumfänglich geständig gewesen sei. Sie habe Buchungen teilweise noch unter ihrem Mädchennamen vorgenommen oder auf andere Konten der Stadt eingezahlt, hatte sie noch vor dem Erlanger Amtsgericht behauptet. Diese Behauptungen sah der dortige Richter aber durch die akribische Recherche und Aussage des stellvertretenden Kämmerers als widerlegt an. Vor dem Landgericht macht die 46-Jährige nun auch keinen Hehl mehr daraus und räumt alle Tatvorwürfe ein. Außerdem hat sie einen Entschuldigungsbrief an die Stadt Herzogenaurach geschrieben und bereits 2000 Euro Schadenswiedergutmachung gezahlt.

Insgesamt hat sie jedoch einen Schaden von 54 654 Euro angerichtet. Angesichts dieser hohen Summe und der "kriminellen Energie", mit der die 46-Jährige vorgegangen ist, kommt für das Gericht keine Bewährungsstrafe mehr in Frage, wie von der Verteidigerin gefordert. Dennoch werden auch die positiven Aspekte berücksichtigt, sodass am Ende eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ausgesprochen wird.

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