Böllern zum Jahreswechsel ist nun offiziell untersagt

30.12.2020, 06:00 Uhr
Böllern zum Jahreswechsel ist nun offiziell untersagt

© Czellnik

Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern gehe nämlich eine hohe Verletzungsgefahr einher und die Belegung der Kliniken sowie die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe längst eine kritische Grenze überschritten. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten erschweren.

Hohe Unfallzahlen

Erfahrungsgemäß verdoppeln sich die Notrufzahlen an Silvester. So sind allein für den Bereich der zuständigen Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht. Im Landkreis Forchheim ist es erlaubt, an Silvester Feuerwerk und Böller auf privatem Grund zu zünden. Auf öffentlichen Flächen ist es jedoch – wie in ganz Bayern – verboten. Hierzu zählen bereits die Gehsteige.

Keine Kommentare