Der Vater plädierte vergeblich auf Einstellung des Verfahrens

19.8.2019, 16:53 Uhr
Der Vater plädierte vergeblich auf Einstellung des Verfahrens

Georg Miller (Name von der Red. geändert) wurde am Montag in Begleitung von zwei Polizeibeamten und mit Handschellen gefesselt dem Richter beim Amtsgericht Erlangen vorgeführt, weil er während einer laufenden Bewährungsfrist abermals eine Straftat begangen hatte, die unabhängig vom aktuellen Verfahren war.

Die Staatsanwältin legte dem Angeklagten zur Last, dass er im März im familiären Umfeld seinen Vater nach einem kurzen Streit mit einem Kochtopf verletzt hatte, wovon der Vater auch eine blutende Verletzung davontrug. Die Staatsanwältin warf Maier gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung vor. Miller, der sich selbst verteidigte, meinte bei seinen Ausführungen, dass es Streit wegen einer ständig laufenden Kreissäge gegeben habe, was letztlich in dem Kochtopfwurf endete. Das tue ihm leid, er wisse, dass er hier einen Fehler gemacht habe.

Der 47-Jährige machte geltend, dass er sich bereits beim Vater entschuldigt habe; er habe sogar einen "Täter-Opfer-Ausgleich" in Schriftform vorgeschlagen und seinem Vater Schmerzensgeld angeboten. Der Vater selbst bat im Vorfeld, man möge ihm das Erscheinen vor Gericht ersparen, er, der Geschädigte, bat auch bei Gericht um die Einstellung des Verfahrens gegen seinen Sohn.

"Ja, ich habe das gesagt", antwortete Miller auf den Vorwurf der Beleidigung der hinzugerufenen Polizisten, zu denen er "dreckiger Judenhaufen" und andere Fäkalwörter gesagt habe. Einer der Beamten sagte als Zeuge aus und berichtete, dass die Polizei schon mehrmals wegen des Angeklagten zu dessen elterlichen Anwesen gerufen wurde.

Im besagten Fall habe man in der Wohnung von Miller, der sich eingesperrt hatte, viele Schlag- und Stichgeräte gefunden. Fälle mit Eskalation seien mit dem Angeklagten durchaus bekannt, so der Zeuge. Mit Gewalt habe man den 47-Jährigen, der unter Betreuung steht, dann festgenommen und der Unterbringung zugeführt.

Eine Strafe, die abermals zur Bewährung ausgesetzt sei, könne es laut Staatsanwältin nicht geben, auch mit Blick auf ein umfangreiches Strafregister, das der Amtsrichter verlas. Demnach fiel Miller schon oft wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auf, er wurde verurteilt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wegen Körperverletzung und nicht zuletzt wegen Beleidigung.

Laut dem fachärztlichen Gutachten, das der Amtsrichter bei der Verhandlung auszugsweise verlas, leidet der Angeklagte an einer paranoiden Psychose und habe wegen seiner Alkoholsucht schon über 40 Aufenthalte in einer Erlanger Entzugsklinik hinter sich. Der Amtsrichter attestierte dem Lonnerstadter eine schlechte Prognose, denn beherrscht habe er sich während der Verhandlung nicht.

Miller, optisch eine gepflegte Erscheinung, unterbrach sowohl den Amtsrichter, die Staatsanwältin und dem einzigen Zeugen immer wieder.

Die Drohungen gegen seinen Vater seien wohl aus dem Affekt heraus ausgesprochen worden, weshalb der Amtsrichter diesen Verfahrensteil einstellte.

Miller wurde schließlich wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, wobei der Richter dem Angeklagten zugute hielt, dass er alles Vorgeworfene auch einräumte. Ferner muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Somit klickten auch die Handschellen nach dem Prozess wieder und Georg Miller, dessen aktuelle Gefängnisstrafe Ende des Monats erledigt gewesen wäre, wird im Anschluss weitere vier Monate hinter Gitter bleiben müssen.

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