Faustschlag in Erlangen ist schon vier Jahre her

8.8.2019, 11:57 Uhr
Faustschlag in Erlangen ist schon vier Jahre her

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"Im Grunde hatten wir es heute mit sechs Versionen der Geschichte zu tun", sagt Richter Wolfgang Pelzl in der Urteilsbegründung vor dem Erlanger Amtsgericht. Denn der Vorfall liegt bereits fast vier Jahre zurück. Zwei Zeugen – das Opfer und dessen Freund – machen vor Gericht andere Angaben als damals vor der Polizei, vor allem was die zeitliche Abfolge der Ereignisse angeht. Auch den Angeklagten können sie auf Fotos von damals nicht zweifelsfrei identifizieren, verwechseln ihn mitunter mit seinem Freund, der auch in den Streit involviert war. Also vier Versionen der Geschichte, zwei weitere vom Angeklagten selbst und von dem Security-Mitarbeiter aus Mühlhausen.

Was soll passiert sein? Klar ist: Im Oktober 2015 kam es vor der Discothek E-Werk in Erlangen nachts zu einem Streit; eine Frau soll der Auslöser gewesen sein. Im Verlauf des Streits hat sich ein heute 36-jähriger Ingolstädter einen Faustschlag gegen die Schläfe eingefangen, der ihn zu Boden stürzen und mit dem Hinterkopf aufschlagen ließ. Außerdem traf ihn eine geworfene Bierflasche an der Lippe, die genäht werden musste.

Alles dreht sich um die Frage, ob der Angeklagte beim Faustschlag einen Gegenstand, etwa eine Flasche, in der Hand hatte oder nicht. Denn den Faustschlag an sich gibt er vor Gericht zu, entschuldigt sich auch dafür. Weil das Opfer und sein Freund hierzu widersprüchliche Angaben machen, vertraut das Gericht auf den Security-Mitarbeiter. Der kann sich zwar an diesem Tag vor Gericht nicht mehr genau erinnern – "das ist einfach schon zu lange her" –, in seiner damaligen Aussage vor der Polizei war aber nur von einer Faust die Rede.

Grund für die späte Verhandlung ist die Tatsache, dass der Angeklagte damals nicht mehr auffindbar war, es bestand ein Haftbefehl gegen ihn. Und als er kürzlich auf der A 24 bei Neuruppin von der Polizei kontrolliert wurde, weil er am Steuer mit dem Handy telefonierte, schnappten die Handschellen zu. Seit einem Monat sitzt der 27-Jährige schon in Untersuchungshaft.

Letztlich verhängt Richter Pelzl eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, denn der Angeklagte habe den Faustschlag eingeräumt, er sei noch nicht vorbestraft, außerdem sei auch in den vier Jahren seit dieser Geschichte nichts derartiges mehr vorgefallen; der Haftbefehl wird aufgehoben, das Urteil ist rechtskräftig.

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