FCN-Anhänger schlägt Bayern-Fan brutalst nieder

9.7.2014, 09:50 Uhr

Die Fans des 1. FC Nürnberg und des FC Bayern München trafen am 19. Oktober 2013 auf der Rückfahrt von den Bundesligabegegnungen gegen Frankfurt und Mainz abends in einem Schnellrestaurant im Schlüsselfelder Ortsteil Attelsdorf aufeinander.

Zunächst kam es zu einem Wortgefecht, dann schlug der FCN-Fan Emil W. aus Pegnitz mit der Faust zu, schließlich trat er gegen den Kopf des am Boden liegenden Bayernfans Walter K. aus der Nähe von Aschaffenburg (Namen von der Redaktion geändert).

Sticheleien und Pöbeleien

Nun standen sich beide vor dem Schwurgericht wieder gegenüber - der Bayern-Fan als immer noch gekennzeichnetes Opfer, der Clubfan, gelernter Metzger, auf der Anklagebank. Neben seinem Pflichtverteidiger Thomas Drehsen wirkte er kleinlaut, zitternd, blass, fast verstört. Er war in Begleitung zweier Polizisten und zunächst an den Füßen gefesselt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg beschuldigt den 30-jährigen Emil W. des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Laut Anklage sind an jenem Abend gegen 20.30 Uhr im Schnellrestaurant 30 Clubfans auf fünf Bayernfans gestoßen. Laut Oberstaatsanwalt Bernd Lieb sei es zu Sticheleien und Pöbeleien gekommen, bei denen sich der alkoholisierte Emil W. besonders hervortat. "Scheiß Bayernfans" soll er geschrieen haben, drei neutral bekleidete Jugendliche habe er als „Schwuchteln“ bezeichnet. Es fielen Ausdrücke wie „Dreckspack“ und „Assis“.

Schließlich habe die Schwester des Angeklagten Walter K. ein Getränk über den Kopf geschüttet. Der Aschaffenburger, von Beruf Schichtführer und seit 1999 Besitzer von Dauerkarten bei Bayernspielen, sei dann aufgestanden und habe auch einen Becher genommen. Bevor er diesen allerdings verschütten konnte, sei der Clubfan unvermittelt auf ihn losgegangen.

Er versetzte dem Bayernfan zwei „wuchtige“ Faustschläge ins Gesicht. Walter K. ging zu Boden, so Lieb, möglicherweise sei er schon bewusstlos gewesen. Emil W. habe dem wehrlosen Mann dann mit dem Fuß einen „gezielten stampfenden Fußtritt“ gegen dessen linke Kopfseite versetzt.

Walter K., der in der Hauptverhandlung als Nebenkläger auftritt, zeigte Richter Manfred Schmidt bei der Verhandlung seine immer noch geschwollene Kopfseite. Der gleich in Attelsdorf verhaftete Schläger war reumütig. Er entschuldigte sich bei Walter K. „Schön, aber spät“, sagte Richter Schmidt. Durch die Wucht des Tritts gegen den Kopf sei dieser „deutlich hörbar auf dem Fliesenboden aufgeschlagen“, so die Anklage. Bewusstlos und stark blutend sei Walter K. dann am Boden gelegen, Gäste im Schnellrestaurant hinderten Emil K. daran, abermals gegen den Kopf zu treten.

Brüche und Blutungen

Ein zufällig anwesender Arzt habe sich um das „schon röchelnde“ Opfer gekümmert. Neben einem Schädel- Hirn-Trauma mit Einblutungen stellten die Ärzte noch eine Kopfschwarteneinblutung, einen Bruch des linken Augenhöhlendaches, eine Schulterluxation, einen Bruch des Oberarmknochens, eine Sehnenruptur und einen Trümmerbruch des linken Ellenbogens fest. Das Opfer war danach im Krankenhaus Bamberg und in einem Fachkrankenhaus in Wertheim zur stationären Behandlung.

Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte 2,07 Promille Alkohol im Blut. Die Steuerungsfähigkeit und die Einsichtsfähigkeit könnten daher vermindert gewesen sein, so Lieb. Es sei aber davon auszugehen, dass der Beschuldigte künftig weitere, erheblich rechtswidrige Taten begehe, weshalb die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erforderlich sei.

Emil W. sei schon einmal aufgefallen: 2012 sei er wegen Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung, ebenfalls unter Alkoholeinfluss, verurteilt worden. Dabei sei der Angeklagte sogar einmal Fußball-Jugendtrainer gewesen. Seine Familie sei wegen dieses Vorfalls außer sich und entsetzt, sagte Emil W. Früher habe er zu Hause immer wieder Gewalt vom Stiefvater gegen seine Mutter erlebt. Er trinke beim Feiern und bei Fußballspielen, „aber dann, bis nix mehr geht“, so der Angeklagte.

Zeugen, auch neutrale aus Thüngfeld, werden nun noch gehört: Anhänger der Fanclubs, Mitarbeiter des Schnellrestaurants und zwei Gutachter. Die zweite Strafkammer des Landgerichts Bamberg setzte für den Prozess noch fünf Verhandlungstage an. Das Urteil soll Ende Juli gesprochen werden.