Frage vor Gericht: "Wem gehörten die Drogen?"

8.11.2019, 08:00 Uhr
Frage vor Gericht:

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Als eine Auseinandersetzung mit dem Partner im Haus der jungen Frau eskalierte, musste die Polizei anrücken. Weil das Paar betrunken war, fragten die Beamten, ob weitere Drogen im Haus seien. "Ich habe sie dann in die Küche geführt und die Schale gezeigt, wo wir früher unser Zeug aufbewahrten", sagte die 24-Jährige vor Gericht. "Das hätte ich ja nicht getan, wenn ich gewusst hätte, dass da etwas ist", stellt sie klar.

Ihr Freund habe ohne ihr Wissen die beiden Ecstasy-Pillen dort gebunkert. Es sei ihr wichtig, jetzt die Wahrheit zu sagen. Der Polizei gegenüber hatte sie nämlich am Einsatztag noch angegeben, die Drogen seien von ihr. "Ich wollte meinen Freund schützen", betont sie vor dem Kadi. Er habe zu dem Zeitpunkt auf der Liege des hinzugerufenen Krankenwagens gelegen und es habe ihr leid getan, dass sie so oft streiten.

Richter Wolfgang Gallasch kommentierte die Aussage knapp. "Wissen Sie", meinte er, "der Volksmund sagt: Mitgehangen, mitgefangen." Er habe keine Zweifel daran, dass sie Mitbesitzerin der Drogen gewesen sei – egal, wer sie besorgt habe. Schließlich seien sie im Haus der Angeklagten gefunden worden. "Auch wenn das für sie ein Überraschungsei war."

Sie wolle die Verantwortung übernehmen, betonte die 24-Jährige, deren Bundeszentralregister bereits einige Einträge aufweist. Unter anderem hatte sie in den vergangenen Monaten Geldstrafen wegen Drogenbesitzes und Diebstahl kassiert.

Unter anderem deshalb forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer, diesmal eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten zu verhängen. Diese könne für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich forderte er die Auflage, dass die Angeklagte eine begonnene ambulante Therapie weiterführt. Das Gericht folgte diesen Vorschlägen. "Das ist einfach, um den Druck auf sie zu erhöhen, die Finger vom Gift zu lassen", sagte Richter Gallasch zum Abschluss.

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