Hemhofen: Unter Alkoholeinfluss unberechenbar

6.12.2019, 16:26 Uhr
Hemhofen: Unter Alkoholeinfluss unberechenbar

© Stefan Puchner/dpa

Der Angeklagte hat auf jeden Fall ein Alkoholproblem; das räumt er vor dem Erlanger Amtsgericht auch ein. Anders komme er mit seiner Freundin, die an einem Borderline-Syndrom leide, nicht klar. Dass Alkohol jedoch nicht der richtige Weg ist, macht Richter Pelzl ganz deutlich.

Denn unter Alkoholeinfluss – der Angeklagte hatte 1,03 Promille im Blut – ereignete sich laut Anklageschrift im Juni dieses Jahres folgendes: Am Nachmittag wurde die Polizei zu einer lautstarken Auseinandersetzung in einem Garten in Hemhofen gerufen. Die weinende Freundin des Angeklagten schickten die beiden Polizeibeamten mit Nachbarn erstmal weg. Der Angeklagte zeigte sich "äußerst aggressiv", sagt einer der Polizisten aus. Außerdem beleidigte er die Beamten mit den Worten "Bastarde" und "ACAB" und zeigte ihnen den Mittelfinger. Schließlich riss der 38-Jährige eine Holzlatte aus dem Zaun und warf diese in Richtung der Beamten; traf jedoch keinen der beiden.

Auf die Frage eines Polizisten, ob er bewaffnet sei, zog der Angeklagte ein verbotenes Springmesser aus der Hosentasche und warf dieses den Beamten ebenfalls vor die Füße; im Wurf öffnete sich das Messer und stellte nach Auffassung des Gerichts so durchaus eine Gefahr dar.

Als sich der Angeklagte dann einen Pflasterstein griff und drohte, diesen zu werfen, zog einer der Polizisten seine Pistole. "Das war das erste Mal überhaupt, dass ich meine Waffe ziehen musste", schildert der Polizist die doch sehr bedrohliche Situation. "Das hat mich ganz schön mitgenommen."

Glücklicherweise pfefferte der Angeklagte den Stein daraufhin aber vor sich auf den Boden, lief jedoch dann in Richtung der Beamten.

Der Polizist mit der Waffe reagierte dennoch "äußerst besonnen", wie Richter Pelzl anmerkt, steckte die Pistole weg und zog ein Pfefferspray. Doch der Angeklagte ließ sich dann widerstandslos festnehmen. "Es war schon ein massiver, außergewöhnlicher Einsatz", sagen die Polizisten. Die Vorwürfe sind deshalb auch zahlreich: tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Besitz einer verbotenen Waffe.

Doch damit nicht genug: Hinzu kommt noch eine gefährliche Körperverletzung mit Bedrohung aus einer zweiten Anklage. Demnach soll der 38-Jährige im Oktober seine Freundin dermaßen gewürgt haben, dass sie das Bewusstsein verlor und zu Boden fiel und dabei Hämatome an der Stirn sowie Würgemale am Hals erlitt; außerdem habe der Angeklagte auch noch geschrieen: "Ich bring dich um!"

Alle Vorwürfe räumt der Angeklagte ein, entschuldigt sich auch mehrfach, vor allem persönlich bei beiden Polizisten. Und nur durch dieses Geständnis und eine darauf gründende Vereinbarung zwischen Staatsanwalt, Gericht und Verteidiger kommt der 38-Jährige noch mit einer Bewährungsstrafe davon.

Zwei Jahre verhängt Richter Wolfgang Pelzl, zusätzlich 120 Stunden gemeinnützige Arbeit oder eine Geldbuße von 1200 Euro. Und der Angeklagte muss eine begonnene ambulante Therapie fortsetzen. Der Richter erkennt bei dem 38-Jährigen durchaus Schuldeinsicht und Reue und redet ihm abschließend ins Gewissen, die Beziehung zu überdenken. "Ich würde mir wünschen, dass sie sich beide retten."

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