Herzogenauracher Kämmerer soll Geld unterschlagen haben

14.10.2020, 12:34 Uhr
Der Stadtkämmerer von Herzogenaurach soll als Geschäftsleiter des Zweckverbands Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken rund 54.000 Euro unterschlagen haben. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.

© NN Der Stadtkämmerer von Herzogenaurach soll als Geschäftsleiter des Zweckverbands Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken rund 54.000 Euro unterschlagen haben. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.

Die städtische Angestellte hatte die Anmeldegebühren für Trödelmärkte für sich behalten und außerdem die Teilnahmegebühren für Senioren-Busreisen eingesteckt.

Sie flog auf, als bei der Umsetzung einer Steuerrechtsreform ans Licht kam, dass einige ihrer Abrechnungen nicht richtig gebucht waren. Die Stadt Herzogenaurach beziffert den Schaden auf 123.387 Euro, und das Amtsgericht verhängte eine Strafe von drei Jahren und zwei Monaten.

"Ein völlig richtiges Urteil, die Frau hat ihre Vertrauensstellung im öffentlichen Dienst ausgenutzt. Ein Stadtkämmerer und ein Bürgermeister muss sich auf seine MitarbeiterInnen verlassen können. Sonst kann er die Arbeit gleich selbst machen", hieß es in einem Leserbriefe an diese Zeitung.

Schaden ist angeblich beglichen

Und ab dem morgigen Donnerstag sitzt nun der Stadtkämmerer selbst vor Gericht. Und wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zutreffen, ist es auch so, dass sich die städtischen Mitarbeiter nicht auf ihren Kämmerer verlassen können. Manfred H. soll als Geschäftsleiter des Zweckverbands Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken rund 54.000 Euro unterschlagen haben.


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Angeblich hat er den angerichteten Schaden, was die finanzielle Seite betrifft, in Höhe von 90.000 Euro bereits mehr als beglichen. Die deutlich höhere Rückzahlung lässt sich einfach erklären: Ein Teil des angerichteten Schadens ist bereits verjährt und wird daher in der Anklage nicht mehr aufgeführt.

Zins-Konditionen selbst festgelegt

Außerdem soll der Stadtkämmerer seinen Griff in die öffentliche Kasse als "Darlehen" verstanden haben, dass er sich selbst gewährte. Auch die Konditionen legte er selbst fest: Er wollte Zinsen zahlen — und zwar mehr als die öffentliche Hand auf ein Guthaben bekommen hätte, jedoch weniger als gewöhnliche Kreditnehmer bei einer Bank bezahlen. Die Hauptverhandlung findet am morgigen Donnerstag vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth statt.

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