Höchstadt: Ex-Stadtmitarbeiter soll ins Gefängnis

26.11.2015, 19:00 Uhr
Höchstadt: Ex-Stadtmitarbeiter soll ins Gefängnis

© André De Geare

Die Erklärung des jungen Mannes, warum er die Stadt über Jahre betrogen hat, klingt erstaunlich simpel: „Ich habe mit der Zeit gemerkt, wie einfach es ist, es zu tun. Ich war wie in einer Spirale und nachdem es so problemlos ging, habe ich mir immer neue Dinge überlegt, die man tun könnte.“

Laut Anklageschrift von Staatsanwältin Monika Memmel bestellte der Mann, der seit 2003 in Diensten der Stadt stand und als Verwaltungsangestellter für die EDV-Betreuung und somit auch Einkäufe zuständig war, in den Jahren 2010 bis 2014 immer wieder Waren bei Amazon und anderen Anbietern: einen BMW, einen Camcorder, Smartphones, Fernseher, einen Kaffeevollautomaten, Sommerreifen, einen Kärcher-Reiniger, ein Topfset, einen Backofen, einen Trockner und anderes mehr im Gesamtwert von 78 212 Euro. Dass er für seine dienstlichen Einkäufe sein privates Paypal-Konto nutzen durfte, vereinfachte die Sache.

Denn anschließend fälschte er die Rechnungen so, dass es aussah, als habe er Waren für den Dienstgebrauch bestellt, und legte die Rechnungen zur Unterschrift vor. Die Stadt bezahlte so für Gegenstände, die der 1980 geborene IT-Spezialist privat nutzte oder auch weiterverkaufte. Den BMW etwa fuhr er sechs Monate selbst und verkaufte ihn dann weiter.

Doch dabei ließ er es nicht bewenden: Der frühere Verwaltungsangestellte, dem die Stadt nach Auffliegen seiner Machenschaften fristlos kündigte und Hausverbot erteilte, erfand auch eine Firma, die der Kommune vermeintliche EDV-Artikel in Rechnung stellte. Als Firmenkonto gab er sein Privatkonto an. Darüber hinaus fälschte er Telefonrechnungen.

Insgesamt, so fasste Richter Wolfgang Gallasch zusammen, geht es um fast 200 Tatvorwürfe und einen Schaden von 130 000 Euro — 10 000 davon habe der Angeklagte, der mittlerweile in Erlangen wohnt, bislang beglichen.

Der Systemadministrator berichtete vor dem Amtsgericht, er habe „wahnsinnige Angst gehabt“, dass die ganze Sache auffliege und sich auch ein paar Mal vorgenommen aufzuhören: „Aber dann habe ich es wieder getan, weil es so leicht war.“ Er spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Suchtfaktor.

Im November 2014 kam der Betrug im Zuge einer Doppelzahlung ans Licht, Mitarbeiter der Stadtverwaltung überprüften dann systematisch Buchungsvorgänge der vergangenen Jahre. Es folgten eine Hausdurchsuchung und ein Geständnis.

Inzwischen hat der Mann nach eigener Aussage wieder eine feste Arbeit (sein neuer Arbeitgeber weiß nichts von den Vorfällen in Höchstadt) und verdient dort mehr als bei der Stadt. Ohnehin sei er dort zuletzt unglücklich gewesen und habe den Job wechseln wollen.

Er selbst spricht heute von „gigantischen Fehlern“ und die wolle er wieder gutmachen, so beteuerte er vor Gericht. Persönlich sei dies zwar nicht möglich, aber zumindest finanziell, innerhalb von zwei Monaten könne er den Schaden begleichen. Eine entsprechende Kreditzusage hat er laut seinem Anwalt — aber eben nur, wenn er in Freiheit bleibe und dementsprechend weiterverdiene. Mit der Stadt ist der Anwalt wegen der Schadensbegleichung in Verhandlungen.

Er forderte deshalb eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, auch weil er anders als Staatsanwältin Memmel keine kriminelle Energie sah. Man habe es seinem Mandanten in Höchstadt schlicht extrem leicht gemacht und alle Rechnungen ohne Prüfung abgezeichnet.

Richter Gallasch und die beiden Schöffen folgten dieser Argumentation jedoch nicht, sondern der Forderung der Staatsanwältin nach einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Betruges und Urkundenfälschung. „Das Gericht fühlt sich erpresst, wenn es heißt: Gebt mir Bewährung und ich zahle alles zurück.“ Der Angeklagte hätte ja auch in den vergangenen Monaten schon mehr zurückzahlen können als die bisherigen 10 000 Euro. Man gehe zudem davon aus, dass die Fälle sogar bis ins Jahr 2005 zurückreichen würden, es also noch mehr Fälle seien.

Der IT-Spezialist kann nun mit seinem Anwalt Berufung einlegen. „In der Zeit können Sie ja auch noch mehr zurückzahlen und dann entscheidet das Berufungsgericht“, so Gallasch.

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