"Ich kriege leicht blaue Flecken"

3.7.2018, 08:37 Uhr

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Es stehen massive Vorwürfe im Raum. Der Angeklagte soll seine Freundin geschlagen, getreten und eingeschlossen haben (wir berichteten). Im Juni 2017 eskaliert ein Streit so sehr, dass die Frau in Höchstadt auf die Straße und in eine Kneipe gegenüber flüchtet. Im Dezember hat A. sie angeblich gewürgt. Vor Gericht allerdings kann sich die Geschädigte kaum an die Vorfälle erinnern. A. habe sie nicht gewürgt, sondern nur am Kragen ihres Pullovers gezogen. Er habe ihr "mal eine Schelle gegeben und alles", aber ansonsten sei nichts Größeres vorgefallen. A. habe sie wohl nur beruhigen wollen.

Ihre Aussage bei der Polizei allerdings klang noch anders. Als Richter Hagen Förster ihr vorhält, sie habe dort von einer Gewaltnacht berichtet, in der sie zwischen 23 und 2 Uhr immer wieder geschlagen und getreten worden sei, meint sie: "Ich verdränge es, und ich will es auch gar nicht mehr wissen." Sie leide an starken Depressionen und nehme Tabletten.

Die Nase blutete

Woher denn die Verletzungen stammten, wenn alles gar nicht so schlimm gewesen sei, möchte der Richter wissen. Die 26-Jährige hatte unter anderem Nasenbluten, ein blaues Auge und Spuren am Hals gehabt. "Wissen Sie", sagt sie dazu , "ich kriege ganz leicht blaue Flecken, wenn man mich anfasst."

Dass es um ihre Glaubwürdigkeit nicht sehr gut bestellt ist, hatte die Geschädigte bei der Angabe ihrer Personalien unter Beweis gestellt.

Am ersten Verhandlungstag hatte sie verschwiegen, dass sie verheiratet ist und ihren Mädchennamen genannt, den sie zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon abgegeben hatte. "Da habe ich gelogen", gibt sie gestern zu.

Als nicht zu klären ist, wann die 26-Jährige die Wahrheit gesagt hat, bei der Polizei oder vor Gericht, ziehen sich Richter, Staatsanwalt und der Verteidiger von A. zu einem Rechtsgespräch zurück, das allerdings ohne Ergebnis bleibt.

Anschließend legt Hagen Förster einen neuen Verhandlungstermin fest. Der Prozess wird also am Donnerstag, 19. Juli, fortgesetzt. Ein Polizeibeamter und der Wirt der Kneipe, in die die Geschädigte floh, werden als Zeugen geladen. Der Angeklagte A. verlässt den Gerichtssaal als freier Mann. Ein Haftbefehl gegen ihn wird aufgehoben. Das Gericht hatte Verdunkelungsgefahr befürchtet, unter anderem weil die Geschädigte beim letzten Termin nicht aufgetaucht war, aber in seiner Wohnung vermutet wurde.

 

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