Nachweise sind mitzubringen

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt bei Frisörsalons und Gaststuben nun die 3G-Regel

26.8.2021, 12:30 Uhr
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt bei Frisörsalons und Gaststuben nun die 3G-Regel

© Paul Neudörfer

Natürlich sei die Zeit momentan nicht einfach, hebt Hakan Kanbur, der Inhaber der Alten Mälzerei in Höchstadt hervor. Vor allem der lange Lockdown habe doch einen deutlichen Rückgang des Umsatzes seit dem Ausbruch der Pandemie bewirkt.

Generell sei es nicht leicht, sich auf die ständigen Wechsel bei den Auflagen einzustellen: "Viele Maßnahmen kommen recht kurzfristig. Trotzdem müssen wir uns gut vorbereiten, damit wir alles korrekt umsetzen."

Zum Glück hätten ihn zahlreiche Stammgäste bisher prima unterstützt. "Es kann schon sein, dass die verschiedenen Nachweise zu Diskussionen und Nachfragen führen, aber wenn wir die Vorgaben in Ruhe erläutern, dürften sie die meisten akzeptieren. Wir müssen sie nun mal genau einhalten", so Kanbur.

Die Branche gewechselt

Ein großes Problem in der Gastronomie ist, dass viele Mitarbeiter mittlerweile in eine andere Branche gewechselt sind, wo sie keine Unterbrechungen zu befürchten haben, was auch Christian Pöllmann vom Landhotel mit Restaurant "Drei Kronen" in Adelsdorf bestätigt. Die Arbeitskräfte wieder zurückzugewinnen, gelinge kaum.

Den Mehraufwand durch die Auflagen mit weniger Personal zu stemmen, sei eine Herausforderung für das ganze Team. Trotzdem wolle er nicht jammern, sondern positiv nach vorne blicken: "Wir sind froh, unsere Gäste überhaupt wieder bewirten zu können. Künstler oder Schausteller, die auf Veranstaltungen angewiesen sind, trifft es wesentlich härter", stellt Pöllmann heraus.

Beim Gasthaus "Rotes Ross" in Eschenau schlagen die Einschränkungen vor allem beim "Fest-Stodl", einem vor einigen Jahren hübsch gestalteten Anbau für Feierlichkeiten unterschiedlicher Art, durch. Den geplanten Spanischen Abend mit Musik, einem besonderen Ambiente und passenden Speisen musste man wieder absagen.

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt bei Frisörsalons und Gaststuben nun die 3G-Regel

© Klaus-Dieter Schreiter

Um die Abstände einhalten zu können, hätten lediglich 25 bis 30 Personen kommen können, sodass das Event zu teuer geworden wäre, erläutert Junior-Chef Sandro Krämer-Scubla. Bei Familienfeiern würden die Organisatoren von vornherein über die maximale Teilnehmerzahl informiert.

Durch den Wechsel bei den Bestimmungen habe es natürlich immer wieder Umbuchungen gegeben. "Die Bürokratie ist momentan enorm", hofft Krämer-Scubla, dass "wir endlich wieder zu normalen Zeiten zurückkehren".

Kein Blatt vor den Mund nehmen will Ralf Dietz vom gleichnamigen Frisörsalon in Herzogenaurach: "Wir leben zum Glück in einer Demokratie, wo man frei seine Meinung sagen darf." So verstehe er nicht, warum ein Großteil der Aufsichtsarbeit vom Staat auf die Geschäfte übertragen werde.

Beachtlicher Aufwand

Der zusätzliche Aufwand sei beachtlich. Mit den Hygienevorschriften komme man dagegen gut zurecht, da schon früher auf große Sauberkeit und Desinfektion, wo nötig, geachtet worden sei. Dies gehöre zur Philosophie des Salons, der zudem auf die Verwendung umweltfreundlicher Produkte und die Vermeidung von Müll bis hin zur Verwendung von Umhängen aus abbaubaren Maisextrakten statt aus Kunststoff setze.

Wichtig sei ihm ein sehr gutes Arbeitsklima, weshalb das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent aufgerundet sowie ein Corona-Geld von jeweils 1500 Euro den Mitarbeitern gezahlt wurde. Dies komme nicht nur in dieser schwierigen Zeit auch wieder zurück: "Alle sind bereit, kurzfristig einzuspringen, wenn Bedarf ist", erläutert Dietz.

Mittlerweile gebe es unter ihren Stammkunden kaum noch jemanden, der noch nicht geimpft sei, freut sich Manuela Dörflein, Frisörin in Uttenreuth. Sie informiere sich laufend bei der Handwerkskammer, was einzuhalten ist, und setze es eben um, da es ohnehin nicht zu ändern sei.

Hohe Impfquote

Auch beim Salon Gabi in Adlitz sind laut Inhaberin Gabriele Schmitt inzwischen etwa 90 Prozent ihrer Kunden doppelt geimpft. Die übrigen benötigten nun eben einen Nachweis, dass sie auf Corona negativ getestet oder genesen sind. Ihre Erfahrung sei, dass die Vorgaben ohne lange Diskussionen akzeptiert werden.

Nicht zuletzt wegen der vielfachen Änderungen gebe es gerade bei den Einzelheiten der Bestimmungen immer wieder Nachfragen, berichtet Wolfang Mevenkamp, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Erlangen-Hersbruck-Lauf, die auch für den Landkreis ERH zuständig ist.

Aktuell liege der Schwerpunkt auf der Frage, ob auch die Zwölf- bis 16-Jährigen ein Testergebnis vorlegen müssen: "Gegenwärtig ist die Auffassung, dass sie es nicht müssen, aber dies kann sich auch ändern!" Was derzeit im Landkreis gilt, kann man hier lesen.

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