Kerwa Adelsdorf: Schwere Schnittwunden

9.5.2019, 17:23 Uhr

Verantwortlich für den Schlag war ein 18-jähriger Maschinen- und Anlagenführer, ebenfalls aus Adelsdorf. Vor dem Erlanger Amtsgericht ist er jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

In der Anklageschrift ist noch von einer gefährlichen Körperverletzung die Rede; dann wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen. Richter Wolfgang Pelzl und die Schöffen aber kommen nach akribischer Zeugenbefragung zu dem Schluss, dass der 18-Jährige der 27-Jährigen das Glas nicht gezielt ins Gesicht geschlagen hat. Vielmehr handelte es sich wohl um eine Verkettung unglücklicher Um-
stände.

Der Angeklagte schildert, wie er gegen 2 Uhr nachts mit seiner Bierflasche das Festzelt verlassen wollte. In diesem Moment sei ein 30-jähriger ihm Unbekannter gekommen, der ziemlich betrunken war. Dieser habe von seinem Bier trinken wollen und ihn angetatscht. "Ich habe ihm gesagt, dass er das lassen soll und wollte das auf normale Art klären", so der Angeklagte. Dann kam die 27-Jährige, die Schwester des zudringlichen Mannes, hinzu. Und als dieser dem Angeklagten schließlich sogar in den Schritt fasste, "habe ich aus Reflex seine Hand weggeschlagen". Mit verheerenden Folgen: Die zur Seite weggeschlagene Hand des 30-Jährigen traf das Weizenglas und knallte dieses in das Gesicht der eigenen Schwester.

Der 30-Jährige selbst erlitt eine Schnittwunde an der Hand, seine Schwester traf es wesentlich schlimmer: tiefe Schnittwunden unter dem Auge, auf dem Nasenrücken, an Ober- und Unterlippe und am Kinn. Die Schnitte mussten mit insgesamt zwölf Stichen genäht werden, sechs Wochen war die 27-Jährige krankgeschrieben. Ganz zu schweigen von den psychischen Folgen: Sie schlafe schlecht und habe eine Weile auch unter Verfolgungswahn gelitten. Und zwar just nachdem der Angeklagte – in bester Absicht – bei ihr zu Hause vorbeikam, um sich mit Blumen zu entschuldigen.

Die junge Frau meint zwar, sich an einen direkten Schlag von vorne zu erinnern, das Gericht folgt jedoch der Aussage des Angeklagten. Anders lasse sich auch die Schnittwunde an der Hand des Bruders nicht erklären, meint Pelzl. Der 30-Jährige kann nichts Erhellendes beitragen, weil er sich an absolut nichts erinnern könne. "Filmriss", sagt er vor Gericht. Laut Pelzl auch kein Wunder, hatte er doch 2,9 Promille Alkohol im Blut.

Dem Angeklagten kommen sein Geständnis und die Entschuldigung zugute, auch 700 Euro Schmerzensgeld sind schon geflossen. Dennoch hat er auch eine einschlägige Vorstrafe. Deshalb verhängt das Gericht neben der Jugendstrafe auch noch eine dreijährige Alkoholabstinenz sowie weitere 1300 Euro Schmerzensgeld. Außerdem darf der 18-Jährige ein halbes Jahr lang keine öffentliche Veranstaltung mit mehr als 30 Leuten, bei der Alkohol ausgeschenkt wird, besuchen.

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