Köperverletzung: Mutter schlägt Vierjährige mit Wanderstock

14.5.2019, 14:00 Uhr

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind ganz konkret: Die Angeklagte habe das Mädchen in Röttenbach zunächst am Unterarm gezogen, dann geohrfeigt und anschließend mit dem Wanderstock auf Gesäß und Oberschenkel geschlagen. Strafbar als: Gefährliche Körperverletzung.

Diese genauen Angaben stammen aus einer Aussage der 33-Jährigen, mit der sie die Schläge vor dem Familiengericht eingeräumt hatte. Hinterher hatte sie diese widerrufen, jetzt vor dem Amtsgericht wieder bestätigt.

Die Erzieherin bemerkte die Verletzungen 

Aber von Anfang an: An einem Tag im Mai 2018 ging die vierjährige Tochter der Angeklagten im Kindergarten auf die Toilette. Bei der anschließenden Versorgung bemerkte eine Erzieherin Verletzungen am Gesäß und an den Oberschenkeln – das schildert sie als Zeugin vor Gericht. Als sie die Vierjährige fragte, was sie da habe, war die Antwort: "Ausschlag." Auf eine erneute Nachfrage hin habe das Kind angegeben, von seiner Mutter geschlagen worden zu sein.

Die Kindergärtnerinnen reagierten sofort, fotografierten die Verletzungen und meldeten sie an das Jugendamt. Zwei Mitarbeiterinnen kamen noch am gleichen Tag in die Einrichtung, sprachen mit den Erzieherinnen und mit der Mutter. Schließlich wurde die Vierjährige in Obhut genommen.

Die Mutter legt doch ein Geständnis ab

Es folgte ein Termin vor dem Familiengericht. Die Eltern, die in Scheidung leben, beantragten beide die Herausgabe der Tochter. Auf Anraten ihres Anwalts hin habe sie die Schläge eingeräumt, sagt die 33-Jährige vor dem Amtsgericht. Das sei falsch gewesen - sie wisse nicht, woher die Verletzungen ihrer Tochter stammten. In der Verhandlung wird die Vermutung laut, das Kind habe sich in der Betreuungseinrichtung verletzt, und das solle nun vertuscht werden.

Richterin Birgit Griem vernimmt neben zwei Erzieherinnen noch die Familienrichterin, die mit dem Fall betraut war. Dann findet ein Rechtsgespräch mit allen beteiligten Parteien statt. Anschließend legt die Mutter doch wieder ein Geständnis ab. Die Richterin verurteilt sie zu einer Haftstrafe von elf Monaten, die zu Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.