Lonnerstadt entwirft Regelkatalog für Photovoltaik
14.4.2021, 11:09 UhrNachdem das Gremium das Regelwerk im März fertiggestellt hatte, wurden Anregungen und Meinungen aus der Bevölkerung abgerufen, die jetzt teilweise eingearbeitet wurden. insgesamt 21 E-Mails hatten Bürger ins Rathaus geschickt.
Mindestabstände verlangt
Viele verlangten Mindestabstände von Wohnflächen, in einem Fall bis zu 2000 Meter. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass keine Spiegelwirkung erzielt werde und die Module nicht einsehbar seien. Im Gemeinderat setzte sich die Auffassung durch, dass weniger der messbare Abstand als vielmehr die Sichtbarkeit der Anlagen von Wohngegenden oder Freizeiteinrichtungen aus den Ausschlag für eine Zulassung geben sollten.
Ausnahmen möglich
Ausnahmen kann es nach Übereinkunft der Räte geben, wenn sich die potenziell Betroffenen einverstanden erklären. Neu ins Reglement kommt die Vorgabe, dass Projektanten spätestens zwei Jahre nach Genehmigung mit dem Bau beginnen müssen. Auch der Weg der Einspeisung muss dargelegt werden.
Vorgaben sicherstellen
In mehreren Zusendungen war verlangt worden, dass das Einhalten der Vorgaben und Auflagen sichergestellt werden sollte. Im Rat herrscht die Überzeugung, dass die Überprüfung ebenso wie mögliche Sanktionen im Aufgabenbereich und der Befugnis des Landratsamtes liege.
Auch private Bauherren verpflichten
Mehrere Bürger machten sich dafür stark, dass die Dächer der öffentlichen Gebäude für solare Energieerzeugung herangezogen werden sollten. Außerdem wurde angeregt, dass künftig über die Bauleitplanung auch private Bauherren dazu verpflichtet werden. Die Anregung fand mehrere Befürworter im Gremium. Andere Zusender brachten zum Ausdruck, dass ihnen Windräder lieber wären als Solarzellen in der freien Landschaft.
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